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LOHN ABRECHNUNG DEM ARBEITSAMT VORLEGEN?

Hallo,

helfe zurzeit in einem Call Center auf 400 Euro basis aus und wollte

mal wissen, ob es notwendig ist die Abrechnung am Ende des Monats dem Arbeitsamt vorzulegen.

würde mich über eine Antwort freuen

mfg

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du Arbeitslosengeld beziehst bist Du sogar verpflichtet Deine Nebentätigkeit schon ab dem ersten Tag zu melden;

    Im Normalfall darfst Du 165€ zum Arbeitslosengeld dazuverdienen, ohne daß Dir etwas abgezogen wird;

    Ich würde Dir auch raten es zu melden, die Kontrollen häufen sich gewaltig;

    Kommen sie Dir dahinter daß Du eine Nebentätigkeit ausübst (ohne diese gemeldet zu haben bzw. falsche Zahlen angegeben zu haben),

    mußt Du mit einer Rückzahlung und einer Sperrfrist der Bezüge rechnen,

    im Extremfall kann es sogar zu einer Anzeige kommen;

    Ich bin zwar auch nicht unbedingt ein Befürworter davon, aber es bleibt uns leider keine andere Wahl;

    vg

    marcus

  • jbk81
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du Alg2 beziehst auf alle fälle,sonst könnte es sein das du denen Irgendwann was nachbezahlen musst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du außerdem von dort noch Geld bekommst wird das schon richtig sein.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es steht in den Erläuterungen, die man bei Einreichung des ALG II Antrags erhält und in jeder EGV.

    AUFNAHME EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES IST UMGEHEN ZU MELDEN.

    Und der Lohnnachweis ist als erheblicher Bestandteil der Leistungsberechnung vorzulegen (Unabhängig von der Höhe)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    als ich noch bezüge vom amt bekam,mußte ich die abrechnung jeden monat einreichen(kopie geschickt).frag deinen sachbearbeiter da kann nichts schief gehen.ich hoffe doch,du hast den 400 euro job angegeben oder eben gemeldet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die nicht kommen und sagen was die haben wollen würde ich einen s.c.h.e.i.ß.d.r.e.c.k. vorlegen!

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