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heiz & betriebskostenabrechnung?

wir haben für 2007 eine heiz & betriebskostennachzahlung von 560€,meine frau hat derzeit eine volltags gearbeitet und mir wurde daraufhin mein harz 4 geld gekürzt.2008 war meine frau arbeitssuchend und ich habe von märz bis mitte dezember gearbeitet.nun habe ich die nachzahlungsforderung bei der arge eingereicht und bekam ein ablehnungsbescheid mit der begründung ich habe zum zeitpunkt der abrechnung keine leistungen bezogen.meine frau bekam im jahr 2008 bis dezember arbeitslosengeld 1.gibt es urteile oder wie kann ich mich dagegen wären?hilfreich wären mir auch geeignete §.vielen dank für eure hilfe

Update:

ich habe aber 2007 harz 4 bekommen und 2008 bis märz und den dezember.seit dezember 2008 bekommen wir beide harz 4

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Taschenspielertricks der Arge sind bekannt. Mit einem Beratungsschein vom Amtsgericht im Gepäck kann man zum Rechtsanwalt (Anwaltssuche z.B. bei Arag.de) antanzen und sich fachmännisch beraten lassen.

    Mein Nachbar hat nun wegen zu langer Bearbeitungszeiten der Gerichte sogar schon eine "Betrugsanzeige" im Kasten.... EILT also!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich versteh das bis heute nicht.

    wenn ich nach miete noch 350 eus hätte, würde mir das reichen und ich würde sogar noch sparen. ok ich rauche nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Energie die du aufbringst, auf solche Informationen zu gelangen, lässt sich gut nach Arbeitsplätzen suchen.

    Dazu noch etwas sparsamer mit den Betriebskosten wirtschaften (weil man sie ja selbst zahlen muss) und schon wird die Gemeinschaft etwas geschohnt.

    Es könnte natürlich sein, dass ein Hartz-IV-Empfänger der sämtliche Betriebskosten erstattet bekommt, pfleglich, sorgsam und wirtschaftlich damit umgeht...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihr werdet wohl die Kosten selbst tragen müssen, denn der Zeitraum, um den darin geht ist das Entscheidende. Alles Andere interessiert die vom Amt nicht (darf es auch nicht).

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst ja grundsätzlich Widerspruch erheben. Helfen wird es Dir nichts. Arbeitslosengeld 1 ist kein Hartz 4

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaub da hast Du schlechte Karten.Der entsprechnede Zeitraum ist eben 2007 und nicht 2008.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Nachzahlung von 2007 ist eigentlich schon verjährt.Aus der Zeit,darf der Vermieter nichts mehr fordern.Die ander Sache,kann ich leider nicht erklären.

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