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Muss jede Website ein Impressum aufweisen?
In dem Sinn dass dort eine echte Adresse und eine echte Person die für die Inhalte verantwortlich ist, zu finden ist?
Macht sich der Betreiber einer Website in irgendeiner Form rechtlich angreifbar, wenn seine Seite das nicht hat?
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Jede Website die gewerblich genutzt wird muß ein gültiges Impressum haben.
- Software-FreakLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du musst nur ein Impressum aufweisen, wenn deine Website zum Beispiel einen Shop hat oder ein Unternehmen ist.
Wenn du eine private Homepage hast, dann reicht Name und Nachname.
Mehr dazu: http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Interne...
Wenn du dir jetzt zum Beispiel diese Impressum anguckst, sind ja auch nicht die reellen Daten angegeben.
Quelle(n): Wissen - Anonymvor 1 Jahrzehnt
http://www.slbc.ch/forum/showthread.php?p=916
Alles was du wissen musst, steht da ;)
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Ich weiss ja nicht worum es bei deiner Seite geht, ist auch immer bischen Abhängig davon, worum sie geht, welchen Zweck sie hatt, ob sie beruflich ist oder Privat.
- vor 1 Jahrzehnt
Rechtslage in Deutschland
In Zeitungen und Zeitschriften
In Telemedien
Zum 1. März 2007 wurde das Teledienstegesetz durch das Telemediengesetz ersetzt. Der Gesetzestext (§ 5) besagt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“ (Siehe: Informationspflichten im Impressum) Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich (je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters).
Telemedien sind im Wesentlichen „alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste“. Da ein Dienst geschäftsmäßig sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen.
Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist in der Rechtsprechung bisher umstritten; somit auch die Frage, ob privat betriebene Websites impressumspflichtig sind.[2]
Für alle Nicht-Teledienste verlangte der Rundfunkstaatsvertrag ebenfalls ein Impressum (früher im Mediendienste-Staatsvertrag geregelt). Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen.
Da weder das Teledienste-Gesetz noch der Rundfunkstaatsvertrag den Begriff „Impressum“ verwendeten, sondern lediglich von Informationspflichten sprechen, haben sich verschiedene Bezeichnungen für diese Pflichtangaben etabliert. Neben dem gebräuchlichsten Begriff „Impressum“ sind dies zum Beispiel: „Webimpressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder auch „Kontakt“.
Quelle(n): Wikipedia - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ausschliesslich rein private Websites (z.B Familieninfos für beschränkten Benutzerkreis) benötigen das nicht.