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Aktuelles Urteil zur Witwerrente (s. Details): Voll fiese – oder doch ok?
Bass erstaunt las ich soeben diese aktuelle Meldung der Yahoo-News:
"Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nicht für Menschen, die ihren Ehepartner vorsätzlich getötet haben. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf hervor. Diesen Artikel weiter lesen
In dem entschiedenen Fall hatte ein Wuppertaler Mann auf Witwerrente geklagt, da seinem Antrag nicht stattgegeben wurde. Denn zuvor war er sieben Jahre wegen Totschlags in Haft: Er hatte seine Frau erwürgt, erdrosselt und erstochen, wurde aber wegen verminderter Schuldfähigkeit nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Verweigerung der Rente hatte der Mann nach Verbüßung seiner Haft eine erneute Bestrafung gesehen und geklagt. Doch auch die Richter des Sozialgerichts pflichteten der Ablehnung bei. Da die Tötung der Ehefrau ein grober Verstoß gegen das Solidarprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung sei, solle der Täter keinen Nutzen daraus ziehen dürfen, heißt es in dem Urteil (Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 6 (27) R 435/05)."
10 Antworten
- savageLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ja, eine frechheit, gell? da hat er sich erst so ´ne mühe gegeben und dann war alles für´n ar*sch...?
- lotta77Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ist die Frage ernst gemeint???
Allein auf die Idee zu kommen auch noch Witwenrente zu beantragen, ist doch schon dreist und unwürdig.
Da waren die 7 Jahre Haft wohl zu wenig um klar denken zu können und um etwas an Verstand und Vernunft zu gewinnen.
- hajoklLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es ist schon recht perfide ,das ein Gattenmörder
Wittwerrente von der ermordeten Ehefrau fordert.
Für diese Frechheit müsste er zehn weitere Jahre sitzen.
Gruà hajokl .
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Dreistigkeit dieses Menschen ist schon fast nicht mehr zu überbieten.
Beerben will er sie sicherlich auch noch, aber auch da hat er keine Chance! Ist ja auch richtig so!
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- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ist schon richtig das Urteil, denn bei Mord am Ehepartner verliere ich auch das Erbrecht gegenüber dem Getötetem ( Erbunwürdig )
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
richtig so , wo kommen wir denn da hin wenn jeder seine Ehefrau tödet und danach noch Witwerrente kassiert?
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dieses Urteil erstaunt mich nun doch.
Die deutsche Rechtssprechung wird doch nicht anfangen, von seiner Linie abzuweichen?
Bislang war es doch immer so, dass der Täter unschuldig war und das Opfer der eigentliche Täter. Mann, muss der eine Pflaume als Rechtsanwalt gehabt haben, wenn der dem Gericht nicht die schwere Jugend und die psychischen Problem des Angeklagten verkaufen konnte.
Wurde er nicht von seiner Frau zur Tat geradezu provoziert?
Sie war sicher schuld, weil sie ihn in seiner persönlichen Entwicklung gehindert und ihm nicht 24 Stunden am Tag mit Aufmerksamkeit überhäuft hat, dieses Luder!
Und selbst aus dem Grab heraus bringt sie ihn nach 7 Jahren unschuldig in Haft auch noch um seine wohlverdiente Witwerrente.
So ein Miststück! Kaum zu glauben!
(Vorsicht, Humor!)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Begründung des Urteils ist putzig: "Verstoà gegen das Solidarprinzip", also alle Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung sind solidarisch und bringen sich nicht gegenseitig um?
Warum haben sie es nicht so begründet, dass er den Versicherungsfall selbst vorsätzlich herbeigeführt hat?
Im übrigen hat die Rentenversicherung durch den Totschlag kräftig gespart, durch den frühen Tod der Frau mussten sie ihr keine Rente zahlen, die Tat war aus Sicht der Versichertengemeinschaft nicht unsolidarisch.