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Kann man ohne Konsequenz Dinge beim Auszug mitnehmen?

Eine Bekannte von mir zieht demnächst aus ihrer Wohnung aus.Sie hat sich mit dem Vermieter überworfen.Jetzt will sie eine Art Abzugshaube die dort im Wohnzimmer angebracht ist einfach mit nehmen.Sie meint wenn dieser Einrichtungsgegenstand nicht im Mietvertrag erwähnt ist könne ihr der Vermieter garnichts.Stimmt das?Ich habe Sorge das sie sich noch mehr Ärger aufhalst.

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Entschuldige bitte, was will ich mit einer Abzugshaube, nur weil ich mich mit dem Vermieter überworfen habe? Wichtiger finde ich es beim

    Auszug mich nicht nochmal mit dem Vermieter rum zu ärgern.

    Also dazu zähle ich : Zählerstände von Warm und Kaltwasseruhren

    genau zu dokumentieren, ebenso Zählerstand Stromzähler, damit nicht nachher die Handwerker auf Stromkosten des Vormieters renovieren.

    Keller und Boden leer räumen, damit der Vermieter das nicht in Rechnung stellt.Dann bei der Übergabe einen Zeugen dazu nehmen.

    Viel Glück

    Manfred B

  • Y1aB
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das die Wohnung Türklinken hat, steht auch nicht extra im Mietvertrag und trotzem ist es Diebstahl wenn man sie mitnimmt.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das sehe ich ähnlich. Aber manche Leute müssen halt erst auf die Nase fallen, bevor sie schlau werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke, dass Sie mit ihrem Verhalten noch mehr Ärger auslösen wird. Daher sollte sie besser die Finger davon lassen, was ihr ja ganz offensichtlich nicht gehört...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nimmt sie etwas mit, dass nicht ihr Eigentum ist, begeht sie einen Diebstahl. So einfach ist das.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Unabhängig das Deine Freundin einen Diebstahl begehen würde ,

    ist ihre Logik von Blauäugigkeit gekennzeichnet .

    In einem Mitvertrag werden in der Regel beispielsweise auch keine Inventarlisten über die

    Anzahl von Zimmertüren und deren Türgriffe geführt .

    Wie bereits an dieser Stelle erwähnt , würde der Vermieter Möglichkeiten haben , das Fehlen der Abzugshaube anzuzeigen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das darf man nicht, wenn es sich um Bestandteile handelt, die beim Einzug schon vorhanden waren und nicht gesondert im Mietvertrag drin stehen.

    Das wäre ja das Gleiche, wenn eine Einbauküche vorhanden wäre und man würde die dann einfach mitnehmen, weil die nicht im Mietvertrag extra steht für Mitbenützung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde auch, daß es Diebstahl ist, du solltest ihr dringend davon abraten, sonst bekommt sie noch mehr Stress vom Vermieter. Es muß nicht jeder Gegenstand der fest in der Wohnung eingebaut ist, im Mietvertrag stehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn z.B. der Vermieter 1 oder 2 Zeugen hat, die bestätigen, daß das Teil sich bei Wohnungsübergabe an die Mieterin in der Wohnung befand, wird es dann Ärger geben, wenn er das Teil behalten wollte und den Verlust bemerkt.

    Wenn es sowieso schon zum Zerwürfnis gekommen ist, wäre eine mögliche Konsequenz Klage auf Herausgabe und/oder Strafantrag wegen Deibstahls.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist ungerechtfertigte Bereicherung. Sie wird damit Ärger bekommen. Was möchte Deine Bekannte denn nicht noch alles mit nehmen? Ich denke einmal die Türen, und die Heizungen sind auch nicht explizit im Mietvertrag aufgelistet oder?

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