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Kann man ohne Konsequenz Dinge beim Auszug mitnehmen?
Eine Bekannte von mir zieht demnächst aus ihrer Wohnung aus.Sie hat sich mit dem Vermieter überworfen.Jetzt will sie eine Art Abzugshaube die dort im Wohnzimmer angebracht ist einfach mit nehmen.Sie meint wenn dieser Einrichtungsgegenstand nicht im Mietvertrag erwähnt ist könne ihr der Vermieter garnichts.Stimmt das?Ich habe Sorge das sie sich noch mehr Ärger aufhalst.
15 Antworten
- ManfredLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Entschuldige bitte, was will ich mit einer Abzugshaube, nur weil ich mich mit dem Vermieter überworfen habe? Wichtiger finde ich es beim
Auszug mich nicht nochmal mit dem Vermieter rum zu ärgern.
Also dazu zähle ich : Zählerstände von Warm und Kaltwasseruhren
genau zu dokumentieren, ebenso Zählerstand Stromzähler, damit nicht nachher die Handwerker auf Stromkosten des Vormieters renovieren.
Keller und Boden leer räumen, damit der Vermieter das nicht in Rechnung stellt.Dann bei der Übergabe einen Zeugen dazu nehmen.
Viel Glück
Manfred B
- Y1aBLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das die Wohnung Türklinken hat, steht auch nicht extra im Mietvertrag und trotzem ist es Diebstahl wenn man sie mitnimmt.
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, das sehe ich ähnlich. Aber manche Leute müssen halt erst auf die Nase fallen, bevor sie schlau werden.
- SwisstrotterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich denke, dass Sie mit ihrem Verhalten noch mehr Ãrger auslösen wird. Daher sollte sie besser die Finger davon lassen, was ihr ja ganz offensichtlich nicht gehört...
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nimmt sie etwas mit, dass nicht ihr Eigentum ist, begeht sie einen Diebstahl. So einfach ist das.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Unabhängig das Deine Freundin einen Diebstahl begehen würde ,
ist ihre Logik von Blauäugigkeit gekennzeichnet .
In einem Mitvertrag werden in der Regel beispielsweise auch keine Inventarlisten über die
Anzahl von Zimmertüren und deren Türgriffe geführt .
Wie bereits an dieser Stelle erwähnt , würde der Vermieter Möglichkeiten haben , das Fehlen der Abzugshaube anzuzeigen .
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, das darf man nicht, wenn es sich um Bestandteile handelt, die beim Einzug schon vorhanden waren und nicht gesondert im Mietvertrag drin stehen.
Das wäre ja das Gleiche, wenn eine Einbauküche vorhanden wäre und man würde die dann einfach mitnehmen, weil die nicht im Mietvertrag extra steht für Mitbenützung.
- RosalieLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich finde auch, daà es Diebstahl ist, du solltest ihr dringend davon abraten, sonst bekommt sie noch mehr Stress vom Vermieter. Es muà nicht jeder Gegenstand der fest in der Wohnung eingebaut ist, im Mietvertrag stehen.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn z.B. der Vermieter 1 oder 2 Zeugen hat, die bestätigen, daà das Teil sich bei Wohnungsübergabe an die Mieterin in der Wohnung befand, wird es dann Ãrger geben, wenn er das Teil behalten wollte und den Verlust bemerkt.
Wenn es sowieso schon zum Zerwürfnis gekommen ist, wäre eine mögliche Konsequenz Klage auf Herausgabe und/oder Strafantrag wegen Deibstahls.
- vor 1 Jahrzehnt
Das ist ungerechtfertigte Bereicherung. Sie wird damit Ãrger bekommen. Was möchte Deine Bekannte denn nicht noch alles mit nehmen? Ich denke einmal die Türen, und die Heizungen sind auch nicht explizit im Mietvertrag aufgelistet oder?