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Kann ein Hilfeempfänger ehrenamtlich arbeiten?
Wie sind da die rechtlichen Regelungen? Und wenn man ehrenamtlich arbeitet, läuft das dann mit Vertrag und Kündigungsfrist wie ein bezahlter Job?
9 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Für ehrenamtliche T��tigkeiten sind in der Regel keine Verträge bzw. Kündigungsfristen vorgesehen.
Steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich werden nicht auf das ALG II angerechnet, wenn sie pro Monat nicht mehr als 173,50 Euro betragen und im Jahr einen Gesamtbetrag von 500 Euro nicht übersteigen. Das bedeutet einen effektiven maximalen "Zuverdienst" von 41,66 Euro im Monat, von dem der ALG II Empfänger aber auch die mit der Nebentätigkeit anfallenden Unkosten decken muss. Die aktuellen Handlungsanweisungen zum SGB II gibt es hier: www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Weisungen > Arbeitslosengeld II (15.02.2008)
Anmerkung zu der vernünftigen Ausführung von "Quacksalber":
Die Nebenbeschäftigung/ehrenamtliche Tätigkeit darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Leistung mehr. Auch dann, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nicht entlohnt wird. Zudem muss diese Tätigkeit den entsprechenden Stellen gemeldet werden.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, das darfst Du, musst es aber angeben bei der ARGE und wenn Du dafür Geld erhältst, darfst Du so viel ich weiß bis zu 150 Euro auch behalten und das wird nicht abgezogen.
Bei meinem Mann war das auf jeden Fall so.
- BerkanaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Im Gegenteil, wenn Du ehrenamtlich arbeitest, zeigst Du Engagement für eine Sache; förderst diverse Kompetenzen, die auch für einen potentiellen Arbeitgeber interessant sind.
Kündigungsfristen gibt es bei ehrenamtlicher Arbeit i. d. R. nicht. Jedoch, Ausnahmen bestätigen die Regel: In Vereinen werden bestimmte Tätigkeiten für eine festgelegte Zeitspanne vergeben, öffentliche Ehrenämter (z. B. Schöffe) fallen in Arbeitszeitfenster, aber hier muss Dich von rechtswegen der AG freistellen, da man ein solches Ehrenamt nicht ablehnen darf (außer in best. Fällen, die jur. festgelegt sind).
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du kannst selbstverständlich ehrenamtlich arbeiten, aber dieses Ehrenamt darf dich nicht bei der Suche nach einen bezahlten Job behindern. Wenn dich das Amt sehen will oder dich zu einem Lehrgang schicken willst, musst du das machen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es spricht nichts dagegen
- SusanneLv 6vor 1 Jahrzehnt
klar kannst du das ohne weiteres machen. wenn du im einem verein tätig bist, ist es auch nichts anderes.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da kann es große Probleme geben und die völlig zu Recht. Ein Hilfeempfänger hat sich in erster Linie um bezahlte und nicht um ehrenamtliche Arbeit zu bemühen. Eine ehreamtliche Tätigkeit in größerem Umfang, wäre diesem Ziel deutlich hinderlich und damit eher sozialschädlich, als sozialdienlich!
@Daumen runter
Mal wieder mitten ins Faulenzernest gestochen - Klasse!
- vor 1 Jahrzehnt
Widerspruch in sich.
Du zerstörst das ganze Image der Arbeitslosen, dass die sich über
jahrzehnte aufgebaut haben.
- kamikatze39Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Frag das Amt, bei dem Du gemeldet bist. Bist Du Hartzer oder Soziempfänger, oder Rentner, oder Kindergeldler oder oder oder? Außerdem würde ich die Arbeit nicht unbedingt dem Amt melden, denn sie schieben Dir evtl. einen Riegel davor. Ich mußte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und durfte KEIN Erhenamt ausführen. Was lernt man daraus? Genau. Man muß den Staat bescheißen.