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muflon fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gemeinsame Wohnung "auflösen"?

Hallo

mein Lebensgefährte und ich haben uns getrennt. Ich würde unsere gemeinsame 4 Zimmer Wohnung gerne behalten und einen Teil gern untervermieten und bin hier sehr unsicher.

1) Muss der Vermieter einer teilweise Untervermietung zustimmen?

2) Gibt es einen Unterschied zwischen Untervermietung und Gründung einer WG?

3) Ist es zweckmäßig den Mietvertrag auf mich allein zu übertragen oder sollte mein Exfreund Mieter bleiben?

Die Wohnung fällt unter das Münchner Mietmodell ABER ich und mein Exfreund haben die Wohnung gemietet ohne die Kriterien zu erfüllen. Das ist möglich wenn eine Wohnung lange keinen Mieter findet. Jeder Nachmieter müsste wieder die Kriterien erfüllen. Ich erwähne das nur, weil ich nicht weiss, ob das eine Rolle spielt.

Ach ja: Natürlich haben wir alles immer pünktlich gezahlt und die Wohnung sehr pfleglich behandelt. Wir sind brave Mieter:-)

Danke für eure Hilfe, vieleicht erspart mir das ja einen Gang zum Mieterverein.

Update:

Weiter Infos: Der Mietvertrag läuft auf uns beide und meinem Exfreund ist es egal ob er Mieter bleibt oder nicht

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich kenne nicht das Münchner Mietmodell. Deshalb eine allgemeine Antwort

    Der Vermieter muss zustimmen, kann aber nur die Zustimmung aus wichtigen Gründen verbieten. Dein Freund sollte aus dem vertrag genommen werden. Er muss sonst bei jedem Untermietvertrag mit unterschreiben. Er bleibt dann auch für alle Kosten haftbar. Bei einer WG ist dasselbe wie mit Deinem Freund. Alle sind Mieter und können nur gemeinsam kündigen und weitervermieten. Hoffentlich macht die Gesellschaft mit, da Ihr beiden den vorhandenen Mietvertrag kündigen müsst und dann ein neuer abgeschlossen werden muss. - vielleicht auch mit einem anderen der Warteliste

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal in Deinen Mietvertrag: für jede Art Untervermietung ist eigentlich immer die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Deinen Ex sollte in jedem Fall aus dem Vertrag gestrichen werden, dafür muss er von seiner Seite aus kündigen. Ansonsten könnte er jederzeit Zutritt zur Wohnung verlangen und Du hättest bei einem späteren Auszug immer das Problem, dass Du für die Kündigung seine Unterschrift brauchst. Ist auch in seinem eigenen Interesse: solange er im Mietvertrag steht, haftet er gesamtschuldnerisch für alles, was der Vermieter an Ansprüchen aus dem Vertrag geltend machen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    1) Der Vermieter muss einer teilweisen Vermietung nicht zustimmen.

    2) Bei einer Untervermietung gibt es einen oder mehrere Untermieter, bei einer WG gibt es mehrere Hauptmieter nebeneinander, von denen jeder voll für die Miete haftet; für Dich ist es also wurscht, aber die "Neuen" stehen besser als Untermieter da, denn dann haften sie nicht für Deine Miete mit.

    3) Dein Exfreund wird verlangen, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Wenn der Vermieter oder Du sich weigert, sollte er aus eigenem Interesse den ganzen Vertrag kündigen, dann müsstest Du einen neuen Vertrag mit dem Vermieter schließen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Informiere Dich als erstes beim Vermieter, ob der einem Untermietvertrag zustimmen würde. Auch, ob Dein Ex so ohne Weiteres aus dem Vertrag entlassen wird, wenn Du (ebenfalls als Mieterin eingetragen?) in der Wohnung bleiben willst, ist fraglich. Das muss er nämlich nicht, im Falle Ihr tatsächlich beide unterschrieben habt. (Habe ich am eigenen Leib erlebt.)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    hm

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