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Carmen M fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung etc.?

Ich bin zwar erst Mitte 20 aber nachdem ich miterlebt habe wie ein Gericht über meine Tante bestimmt hat hab ich entschieden bereits jetzt festzulegen wer wo was wie entschieden werden soll, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann.

Wo kann ich mich darüber informieren? und wo hinterlege ich diese Dokumente?

vielen Dank für die Hilfe

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die genausten Informationen erhälst du natürlich bei einem Rechtsanwalt oder Notar, die den Text auch aufsetzen und dich umfassend informieren. Leider kostet sowas je nach Aufwand schon mal zwischen 50 und 200 Euro - allerdings wärst du dadurch natürlich rechtlich auf der sicheren Seite. Es kommt nämlich auch vor, dass solche Verfügungen unwirksam sind und dann ohne Bindungswirkung. Auch sind teilweise wichtige Einzelheiten zu beachten bei den verschiedenen Verfügungsarten.

    Natürlich kannst du solche Verfügungen, sofern keine Grundstücksangelegenheiten betroffen sind, auch ohne Notar machen. Darin schilderst du möglichst detailliert deine Wünsche für die jeweiligen Situationen (Koma, Pflege, Vollmachten etc.). Und wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es dir vor allem um die Betreuungsverfügung. Dort musst du klar und deutlich sagen, wer sich um dich kümmern soll. Das Gericht muss diese Wünsche beachten und kann nicht grundlos davon abweichen.

    Diese Unterlagen kannst du dann in einigen Bundesländern bei den Amtsgerichten hinterlegen. Es gibt auch eine zentrale Stelle in Berlin für das ganze Bundesgebiet (Vorsorgeregister der Notarkammer -Link unten). Oder aber du kannst sie natürlich auch Daheim aufbewahren und den Leuten bescheid geben, wo sie zu finden ist. Auf jeden Fall musst du dafür sorgen, dass deine benannten Vetreter, wenn es soweit sein sollte, auch an die Urkunden rankommen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach Dir im Internet schlau oder bei WISO. Die Verbraucherberatung hat auch Kostenpflichtiges Material. Die Unterlagen können bei einem Amtsgericht hinterlegt werden. Steht in den Unterlagen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diese Vordrucke mit Erläuterungen gibt es in jeder besseren Buchhandlung.

    Dass Du Dich schon mit 20 Jahren dafür interessierst, beweist Deine Reife und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Deiner Eltern und Deiner Geschwister.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klick Dich mal durchs Internet, da findest Du einiges zu diesem Thema. Wäge das eine mit dem anderen aber gründlich ab, ehe Du eine Unterschrift leistest, würde ich Dir dringend empfehlen. Informationen könnte Dir vielleicht auch Dein Hausarzt geben sowie Notare und/oder Firmen, die vorgefertigte (nicht unbedingt zu empfehlen!) Formular auch per Internet anbieten.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Vormundschaft kann entweder jemand in der Familie übernehmen oder jemand, der beim Vormundschaftsgericht gemeldet ist als Betreuer/in. Das einzige was Du machen kannst ist eine Patientenverfügung ausfüllen und davon jemandem in Deinem Umfeld bescheid sagen damit es weiter gegeben wird. Für die staatlichen Betreuer ist das Vormundschaftsgericht zuständig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an einen Notar der hat Vordrucke/Infomaterial und kann dir da wohl am besten weiterhelfen

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