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Frage zur Kündigungsfrist?
Hallo.
Ich möchte meine Wohnung kündigen, jedoch werde ich aus meinem Mietvertrag nicht schlau, und mein Vermieter ist gerade im Urlaub den kann ich nicht fragen, abber vlll. kann mir ja hier jemand helfen.
Also im Vertrag steht: Der Vertrag kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonatsgekündigt werden.
Was heisst das jetzt genau wenn ich jetzt z.b. zum 01.03.09 Kündige und meine nächste frage ist wann wäre die Wohnung gekündigt wenn ich z.b. zum 16.03.09 Kündige.
Und bis zu welchem Datum müsste ich dann noch Miete zahlen?
Vielen Lieben Dank schon einmal
Vielen Dank für eure Antworten
Jetzt weis ich bescheid =)
6 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du bis zum 3. Werktag im März die Wohnung kündigst muß Du für März, April und Mai noch Miete bezahlen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du jetzt kündigst, erlischt das Mietverhältnis erst Ende Mai. Du kannst nur zum 31.5 kündigen und das Schreiben muss bis zum 3. März beim Vermieter sein.
- Rock'n'RollHeartLv 5vor 1 Jahrzehnt
Der dritte Werktag im März ist der 04.03.
Wenn Du bis zu diesem Tag kündigst, zählt er in die 3 üblichen Monate Kündigungsfrist rein. Also März-April-Mai.
Für diese Monate muÃt Du auch noch Miete bezahlen.
Kündigst Du nach dem 04.03., beginnt die Frist am 01.04.
Dann muÃt Du auch für Juni noch Miete bezahlen.
Dabei zählen immer die vollen Monate von Anfang bis Ende.
Wenn Du heute kündigst, beginnt die Frist also erst im März.
Gruà aus Braunschweich
Johannes
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
wie Ulmeuhu sagt: wenn Du bis 3. März kündigst, musst Du noch für März (dieser Monat), April (nächster Monat) und Mai (übernächster Monat) bezahlen.
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- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du zum 1.3. kündigst auf den 31. 5. dann kannst Du auch vorher ausziehen, musst aber die Miete für den Mai noch voll bezahlen.
Ansonsten wenn die Kündigung am 15.3. beim Vermieter eingeht, dann müsstest Du auf jeden Fall bis 15. Juni bezahlen.
Aber so wie es im Mietvertrag steht, kannst Du nur am Anfang des Monats kündigen.
- SusanneLv 6vor 1 Jahrzehnt
Reiche die Kündigung aber nur mit Einwurfeinschreiben ein, damit du ganz sicher bist, das er diese bekommen hat.
Wenn du zum 16.03 kündigst, dann zählt es so, als ob du zum 01.04 gekündigt hast.