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Ein Besitzer einer Eigentumswohnung stellt in seinem Keller eines Mehrfamilienhauses einen Wäschetrockner auf.?

Der Trockner wurde nicht beaufsichtigt und hat gebrannt.Daß die Feuerwehr kommen mußte und mit Atemgeräten, den Brand löschte.

Ist es gestattet einen unbeaufsichtigten Trockner in einem Keller zu betreiben?

Sollte, oder kann man diesem Eigentümer verbieten, einen Trockner in seinem Keller zu betreiben.

Was sagt das Gesetz.

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein solcher "Beschluß" muß von allen Eigentümern gemeinsam getroffen werden. Je nach Hausordnung der Eigentümergemeinschaft kann sogar Einstimmigkeit gefordert werden. Die einzigen, die das fordern oder gar verlangen könnten wären die Ordnungsbehörden der Stadt. (Feuerwehr)

    Hugh die Sozialmieter haben gesprochen. Mieter, die die Allmacht der Eigentümerversammlungen nicht kennen.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein wenn der Keller eine intakte elektrische Versorgung hat, kann er den Trockner aufstellen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was hat das Feuer fangen des Trockner mit dem Aufstellort zu tun, diese Logik kann ich nicht erkennen, der hätte in der Parterrewohnung ganz genauso Feuer fangen können. Auch da wäre ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich gewesen.

    Ob ein Haus vom Keller her abbrennt oder von der Parterrewohnung, dürfte wohl nebensächlich sein, wobei in einer Wohnung sicher erheblich mehr Material vorhanden ist, ein Feuer anzureichern als in Kellerräumen.

  • woko51
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    was ist denn ein unbeaufsichtigter Trockner? Soll er anderthalb Stunden dabei stehen?

    es war entweder eine defekte Leitung oder eine zu schwache, die verschmort ist, ist mir auch schon passiert. Die Sicherungen sind manchmal zu träge, da schmort es eher (sichtbar: die Steckdose wird um die Löcher schwarz oder braun)

    wusste früher auch nicht, dass so ein Trockner 3600 KW hat.

    oder aber er legt die Wäsche zu nass rein, dann muss sich der Trockner zu sehr anstrengen. Habe ich letztens einmal gemacht, da roch es schon nach 5 min. - zum Glück war ich noch am Wäscheaufhängen - verschmort, in dem Trockner, er ging dann auch ein paar Minuten lang nicht mehr an (Überhitzungsschutz)

    der Schaden, den er angerichtet hat, müsste über seine Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Seine Maschine zahlt die allerdings nicht, das wäre Hausrat, aber der ist im Keller nicht versicherbar.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein dass kann man nicht sofern dieser Raum auch durch andere Trockner und Waschmaschinen vollgestellt ist. Dafür kann der Besitzer nichts dass der Trockner gebrannt hat, es sei denn man kann ihm nachweisen dass er die Flusensiebe nicht gesäubert hat, aber dann laufen die Trockner eigentlich nicht mehr bzw. die Wäsche bleibt feucht.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diese Geräte sind Typen geprüft und somit zugelassen. Auch besteht bei einem Trockener keine außergewöhnliche Gefahr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn wir das Gesetz mal außer Acht lassen und einfach mal logisch denken dann kommt man zu dem Schluss dass die meisten Menschen die einen Trockner besitzen diesem im Keller stehen haben!

    Und wer stellt sich zwei Stunden daneben und passt auf einen laufenden Trockner auf? Kein Mensch!

    Jetzt wäre es mal interessant zu erfahren ob der Brand wirklich vom Trockner ausging oder es vielleicht eine andere Ursache hatte (vielleicht ein Kabelbrand in einer veralteten Steckdose?)!

    Das man einen Wäschetrockner im Keller aufstellen darf ist für mich eigentlich selbstverständlich sowie auch eine Waschmaschine im Keller steht! Dafür ist doch ein Keller auch da! Ich kann mir nicht vorstellen dass in irgendeinem Gesetz steht dass man das nicht darf!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Gesetz beinhaltet Auflagen.Wenn diese erfüllt sind kann keiner den Betrieb verbieten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So dumm darf man in der heutigen Zeit nicht sein. Man sollte immer darauf bedacht sein, daß der Nachbar nicht in eine Sackgasse verdrängt wird,oder?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Muß er der Gesellschaft die die Wohnungen beaufsichtigen Bescheid geben , sollte es erlaubt sein , wird ihm vorgeschrieben was alles zu machen ist .

    2. Muß er dafür eine eigene Stromversorgung haben

    3. Muß das Versicherungstechnisch alles in Ordnung sein

    Schau doch ganz einfach mal in den Links nach , da findest Du bestimmt das richtige !

    Quelle(n): www.rauchmelder-lebensretter.de/e-rechte-und-pflichten.html www.haus-und-grund-hannover.de/hug_hannover_html/recht_3092.htm www.fibucom.com/index.php?option=com_content&task=view&id=6&Itemid=39
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wow. Es tut mir leid, aber das komisch ist . Persönlich denke ich, dass der Eigentümer eine Verantwortung halten sollte, aber andererseits bin ich nicht ein Polizist. Logisch denke ich, dass er gerade bestraft wird.

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