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Könnte man Jamba nicht eigentlich verklagen?

Hallo,

wenn ich auf MTV oder VIVA mal wieder in die Werbung gerate, frag ich mich jedes Mal, ob man Jamba nicht eigentlich wegen Irreführung verklagen könnte. Da wäre zum einen dieser komische "Partner-Tracker" mit dem man angeblich den Standort seiner Freunde ausmachen kann, der "Nacktscanner" oder mein Favorit das "Handy-Solarium". Natürlich müsste jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass diese Produkte nicht funktionieren können. Aber ich finde, dass wird eigentlich aus der Werbung nicht klar und von daher könnte man Jamba doch auf nen netten Schadensersatz verklagen. In den USA ginge das sicher bestens. Was meint ihr dazu?

Viele Grüße

Henny

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sowas kann nur ein Wettbewerber oder die Verbraucherzentrale.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mein Typ;

    1. Lupe Kaufen

    2. Klein gedrucktes lesen

    3. Bei Werbung zappen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sags mal so.

    Jamba hat überall kleine klauseln die man nicht lesen kann weil die schrift so übelst klein ist ind denen alles drin steht sodass man Jamba nicht verklagen kann. Die sind ja nicht blöd.

    Aber selbst wenn das ginge,

    und man verklagt Jamba wird man in Grund und Boden gestampft weil

    die viel bessere Anwälte haben .

    Also nicht wirklich empfehlenswert obwohl das bei mir auch schon mal in den Fingern juckt

    MfG Daniel

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die Klage würde niemals funktionieren. Zwar ist Jamba nicht unantastbar wie manche meinen weil sowas angeblich in den AGB steht(Auch wenn wär es nicht gültig sonst würde ja jeder dies in seiner AGB schreiben).

    Man kann Jamba erstens nicht in den USA verklagen, weil Jamba ein deutsches Unternehmen ist und sich darum nicht mit der Anwendung von Amerikanischen Gesetzen verklagt werden kann.

    Außerdem hat Jamba z.B. beim Handy-Solarium die Klausel, dass dies nur eine Fun-Applikation ist und nicht funktionstüchtig. Genauso ist es mit den anderen Produkten.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei den entsprechenden Angeboten wird während der Werbung immer "Fun-Animation" eingeblendet, und das nicht nur im kleingedruckten. Irreführung liegt folglich nicht vor, jedenfalls, wenn man davon ausgeht dass jemand der ein Handy bedient auch lesen kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich seh das genauso wie du!

    Aber da kann man nichts machen, das haben bestimmt schon einige erschrockene Eltern von dummen Teenagern probiert. Irgendwie muss Jamba ja auch sein Geld verdienen. Und das Erschreckende ist: Es gibt SO viele, die den Scheiß auch noch glauben. Aber Verklagen fällt weg, denn wie ich mal gehört habe reicht es wenn es in einer bestimmten Schriftgröße irgendwosteht. Sozusagen, es muss größer als Hand 6 sein oder so. und bei Jamba & Co steht es ja immer noch in klein dadrunter.

    Schockierend. ;)

  • nerone
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Doch sollte man, das sind sowieso Ganoven-Methoden - das ist doch unlauterer Wettbewerb. gibt's in Deutschland keine Wettbewerbskommisson? Die sollte eigentlich von sich aus tätig werden bei solch übler "Werbung".

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