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Deutschland verletzt Menschenrechte. Wo beschweren?

Ich möchte mich beim Gesetzgeber beschweren. Wohin richte ich meine Beschwerde? Weiß das jemand?

Im Grundgesetz ist klar verankert dass ein Mensch nicht auf Grund seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden darf.

Gleichzeitig gibt es in Deutschland ein Gesetz dass Schwule Menschen KEIN BLUT SPENDEN dürfen. Ich habe von dieser Gesetzeslage erst heute erfahren und bin völlig schockiert.

Nach einigen Gesprächen mit Ärzten und dem Deutschen Roten Kreuz, wurde mir klar dass es nicht die Schuld des roten Kreuzes ist, dass dort jeder die die frage nach seiner sexuellen Orientierung im Fragebogen "falsch" beantwortet, und die Frage ob er schwul sei bejaht, sofort wieder nach Hause geschickt wird.

Nach Aussage der Ärzte können sie nicht anders handeln als die betroffene Person wieder nach Hause zu schicken, da sie sich an die Gesetze halten MÜSSEN. Ich möchte daher eine Beschwerde gegen dieses Gesetz beim Gesetzgeber vorbringen.

Jetzt meine Frage: Wohin kann ich eine solche Beschwerde richten? Ich bin zwar selbst als Frau von dem Gesetz nicht betroffen, möchte aber auch nicht in einem Land leben welches die einfachsten Menschenrechte verletzt. Bitte helft!

Update:

Wo bin ich denn hier gelandet? Da gibt es doch tatsächlich Menschen die sich hier öffentlich dazu äußern dass Schwule nicht Blut spenden sollten da das HIV Risiko zu hoch ist. Schön! Genau von dieser Einstellung wollen wir doch weg oder? Genau dieses "die sind doch alle gleich" möchten wir doch in Deutschland gerade nicht haben, oder? Außerdem muss sowieso jede Blutprobe auf Krankheiten überprüft werden. Schwul oder nicht schwul. Seit wann haben denn Schwule grundsätzlich ein höheres HIV Risiko? HIV bekommt man nicht vom Schwul sein, sondern von ungeschütztem Geschlechtsverkehr bzw. Blutkontakt mit einem Infizierten. Dies jedem Schwulen generell vor zu werfen finde ich unglaublich diskriminierend. Und die Menschenrechte sind übrigens auch entgegen einiger Meinungen hier SEHR FEST im Deutschen Grundgesetz verankert. Ich bin auch gegen den Wehrdienst, aber finde ihn nicht halb so Menschen verachtend wie diese Blutspende Aktion. Leben spenden wollen und nicht dürfen.Nicht gut genug sein.

16 Antworten

Bewertung
  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich war schon einige Male Blut spenden und musste nie eine Frage zu meiner sexuellen Orientierung beantworten.

    Da gibt es eine Frage, ob man Kontakt zu AIDS oder Hepatitisinfizierten hatte/hat bzw. ob man selbst zu einer Risikogruppe gehört. Das können auch Häftlinge, Prostituierte oder Leute mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern sein.

    Nirgendwo werden ausdrücklich Homosexuelle ausgeschlossen oder diskriminiert.

    Ich bin letztes Mal nach Hause geschickt worden, weil ich 2 Monate voher tätowiert worden bin. So sind nun mal die Regeln.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die ausführliche schriftliche Befragung jeder spendewilligen Person vor der Blutspende ist eine Maßnahme, die gesetzlich vorgeschrieben ist

    In jedem Einzelfall wird durch einen approbierten Arzt bei der Blutspendeaktion individuell die Spendefähigkeit abgeklärt.

    Infektionskrankheit (z.B. AIDS, Hepatitis u.a.m.) können u.a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb dürfen spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden Infektionskrankheiten betroffen sind bzw. bei denen aufgrund der Lebensumstände bzw. persönlichen Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko für solche Krankheiten besteht, nicht zur Blutspende zugelassen werden.

    Falls dir diese Risiken egal sind - dann kannst du dich gern beschweren. Zuständig ist zunächst dein Bundestagsabgeordneter - oder der Petitionsausschuss.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es handelt sich hierbei um keine gesetzliche Regelung. Vielmehr hat gem. § 5 Abs. 1 S. 2 i.V.m. §§ 12, 18 TFG die Bundesärztekammer die Richtlinienkompetenz zur Benennung der von der Blutspende generell auszuschließenden Personengruppen. Laut dieser Richtlinie sind von der Spende ausgeschlossen: "Personen, deren Sexualverhalten oder Lebensumstände ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten (HBV, HCV oder HIV) bergen".

    In einer dazugehörigen Fußnote wird das konkretisiert: "z. B. homo- und bisexuelle Männer, Drogenabhängige, männliche und weibliche Prostituierte, Häftlinge".

    Wenn du Lust dazu hast und selber betroffen bist, kannst du ja mal dagegen klagen. Wenn die Klage in letzter Instanz abgewiesen wird, kannst du versuchen, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einzulegen, weil es den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzen könnte (Verfassungsbeschwerde aber, da sie sich nicht direkt gegen das Gesetz richtet, erst nach einem erfolglosen Verfahren vor den einfachen Gerichten, sonst kann es teuer werden, weil das BVerfG neuerdings Missbrauchsgebühren gegen offensichtlich substanzlose Verfassungsbeschwerden verhängt).

    Wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind, weiß ich nicht genau. Nach meinen Informationen haben die meisten anderen europäischen Länder mittlerweile das pauschale Blutspendeverbot für homosexuelle Männer aufgehoben. Ob innerhalb dieser Personengruppe immer noch erhöhte Ansteckungsgefahr mit HIV oder vergleichbaren Krankheiten herrscht, weiß ich nicht (wäre allerdings auch mal interessant zu erfahren).

    Alternativ zu einer Klage kannst du dich natürlich auch an die Bundesärtzekammer wenden:

    Bundesärztekammer

    Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern

    Postfach 120 864

    10598 Berlin

    Tel: 030/400456-0

    Fax: 030/400456-388

    oder beim Bundesgesundheitsministerium vorstellig werden:

    Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

    Referat Öffentlichkeitsarbeit

    11055 Berlin

    Telefon: 030 18441-0

    Fax: 030 18441-4900

    E-Mail: info@bmg.bund.de

    Viel Spaß dabei!

    Nachtrag: Da habe ich doch glatt überlesen, dass du eine Frau bist ;-) nunja da es dich selbst nicht betrifft, kannst du auch keine Klage dagegen erheben. Also entweder suchst du dir einen schwulen Freund, mit dem zusammen du dann die Klage durchziehst (wobei das ohne Anwalt recht erfolglos ist. Vielleicht findest du irgendwo einen schwulen Anwalt das wären zwei Fliegen mit einer Klappe), oder dir bleibt nur der politische Weg.

    Quelle(n): Transfusionsgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/tfg/BJNR17520099... Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (TFG) vom 19. September 2005 http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Haemo20...
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hat die Sache mit Blut spenden nicht damit was zu tun das schwule Menschen durch den gleichgeschlechtlichen Sexualakt erheblich höherer Gefahr ausgeliefert werden, an schweren Infektionen zu erkranken die durchs Blut verteilt werden können? Bsp. Aids?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zuerst mal möchte ich wissen, wie du als Frau schwul sein kannst....

    Blutspenden bedeuten immer ein hoher Infektionsrisiko für den Empfänger, von daher möchte man es so gering halten wie möglich. Aber in meiner Stadt wird keiner abgewiesen, bloß weil er schwul ist. Keine Ahnung wo du wohnst. Und bei unseren Fragebögen will keiner wissen, welche sexuellen Neigungen man hat.

  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ein homosexueller kann eher ein hiv träger sein.

    wenn er sich erst vor kurzer zeit angesteckt hat, kann das virus noch nicht nachgewiesen werden.

    insofern sehe ich es als keine diskriminierung an.

    das gesetz soll menschen schützen.

    versetz dich doch mal in die lage, eine bluttransfusion bekommen zu müssen und plötzlich bist du hiv positiv.

    was würdest du gegen die mediziner unternehmen?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kleine da gibt es kein gesetzt dass die es nicht dürfen, du kannst das Rote Kreuz und die Klininken Verlagen!

    Der Grund warum die es nicht dürfen ist ja schon geschrieben. Ich drufte auch nicht spenden nachdem ich 1 Jahr in Mexico war! Huiii Ist eben so oder willst du lieber nachdem du eine OP hattest gesagt bekommen wir haben sie ausversehen mit HIV infiziert....sorry....

    Und wenn du von gleichberechtig spricht dann geh erstmal zum bund WEIL DU ES MUSST und nicht willst! Das suckt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aus Deiner Sicht vielleicht OK.

    Wenn es so ist, wird es wohl seinen Grund haben.

    Wüsste zwar nicht warum, aber da kann man sich über andere Dinge aufregen.

    Die Betroffenen hätten das schon längst gemacht, und die Ärzte auch ?

    Es gibt noch so viele alte Gesetze, die geändert werden müssten.

    Alles Gute.

  • vor 5 Jahren

    Bei der deutschen Ärztekammer, die gehen jedem Hinweis nach. Gruß Franky

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist keine Diskriminierung einer sexuellen Orientierung, sondern beruht schlicht auf der Tatsache, dass der HIV-Virus bei Schwulen wesentlich häufiger auftritt als bei Nicht-Schwulen. Wirst keine Chance haben mit deiner Beschwerde.

    P.S.: Übrigens, bei älteren Infektionen ist das Virus im Blut oft nur noch schwer nachweisbar. Da geht man lieber kein vermeidbares Risiko ein. Und dass Schwule ein höheres AIDS-Risiko haben, ist nichts weiter als eine statistische Tatsache. Die geht nicht dadurch weg, dass du sie ableugnest oder DR verteilst.

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