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Wann gilt eine Wohnung als Hochparterre?
Meine Wohnung wird als Hochparterre "gehandelt", doch ich bin mir da nicht so ganz sicher. Und so lange meine Wohnung als Hochparterre gilt, kann ich dieses nicht als "wohnwertmindernd" deklarieren.
Es gibt doch sicherlich gesetzliche Vorgaben, ab welcher Höhe eine Wohnung Hochparterre ist. Die Angabe "Hochparterre ist ca. eine halbe Treppe hoch" ist ja nicht wirklich aussagekräftig (siehe Wikipedia).
Ich hoffe, hier meldet sich jemand, der Ahnung von dieser Materie hat.
Dank im voraus und beste Grüße aus Berlin :-)
5 Antworten
- OLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ein Erd- oder Zwischengeschoss, dessen Fußbodenoberkante mindestens 1,50 m über dem Erdboden liegt, bezeichnet man als Hochparterre.
In der Regel sind es ein halbes Geschoss, um das Kellergeschoß auch für Wohnzwecke nutzen zu können.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
In den Mietpreistabelle gibt es keinen Unterschied mehr zwischen den Stockwerken. Für Parterrewohnungen gibt es auch in den Tabellen keinen Abschlag. Das gleiche gilt auch für den ersten Stock, der keinen Aufschlag hat. Aus diesem Grund bleibt es sich egal, ob es Hochparterre ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich hab mal gegoogelt und muss feststellen das eigentlich alles eine Hochparterre ist was nicht ebenerdig ist. Schon eine Treppenstufe hoch und schon ist man nicht mehr Parterre. Ich muss so feststellen das ich folglich noch nie wirklich Parterre (Ebenerdig) gewohnt habe, denn die eine Stufe war da minimum immer.
Nur warum wolltest du deine Hochparterre als wohnwertmindernt deklarieren?
Quelle(n): das Ergebnis der Googlesuche mal zusammengefaÃt - gebrauchsmalerLv 5vor 1 Jahrzehnt
Parterre = Ebenerdig ( zum Beispiel bei einer ohne höhenunterschied begehbaren Terrasse).
Hochparterre =Terasse begehbar durch einen Abstieg (Treppe) die keiner Geschosshöhe entspricht.
Findet man bei Häusern an Hanglagen, oder nicht voll Unterkellerten Bauwerken.
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- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hochpaterre ist,wenn man einige Treppen raufgehen muÃ.Paterre ist ohne Treppensteigen.