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Darf ich Musik auf einer Internetseite einbinden?

Ich hab ein neues Hobby, und zwar das Auflegen.

Beispiel:

Wenn ich nun ein Set von mir aufnehme, welche verschiedene populäre House-Lieder beinhaltet, darf ich dieses dann auf meiner Internetseite anbieten?

Sprich: Ist es erlaubt einen Musikplayer in eine Internetseite anzubieten, mit welchem sich der Besucher einen Mix anhören kann?

Ich wäre auch über aussagekräftige Quellen sehr dankbar, da ich im Internet leider nicht fündig geworden bin.

Vielen Dank im Vorraus!

Update:

Könnt ihr mir bitte eine aussagekräftige Quelle zu euren Kenntnissen liefern?

Leider kann ich mich auf Yahoo-Answer-Aussagen nicht konktret verlassen ;)

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn Du die Rechte an den Songs hast ist das kein Problem. Ansonst mußt Du Dir die Rechte besorgen oder es bleiben lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hier sind schon div. Links zu diesem Thema:

    http://www.google.de/search?q=rechtslage+musik+ein...

    Rechtlich ist es ein schwieriges Thema, wenn du das Stück selber geschrieben hast, also dein geistiges Eigentum, kannst du es ohne Probleme machen. Benutzt du Musik von anderes, verstößt du gegen Urheberrechte. Benutzt du vorhandene Stücke und mixt sie neu zusammen, ist es ein rechtlicher Graubereich. Du hast zwar was neues erschaffen, aber auf Grundlage von urheberrechtlich geschütztes Material. Ich würde daher es lieber nicht machen und selber was komponieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    würde sicherheitshalber bei der GEMA nachfragen bevor du Strafe bezahlen musst

    http://www.gema.de/

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du keine rechte hast und der sänger / interpret etc nicht damit einverstanden ist, bzw er dir die einverständniserklärung nicht gibt dann darfst du das nicht, erst 70 jahre nach dem tod des interpreten!

    Quelle(n): vor 2 oder 3 wochen in der schule gelernt !
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Mix ist ohne Zweifel nicht zulässig; außer, du hast Rechte an allen einzelnen Stücken.

    NACHTRAG:

    Die Quelle ist das UrhG - der Urheber hat u.a. das Recht, über die Aufführung zu entscheiden - dazu gehört die Veröffentlichung im Internet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn man s nicht downloaden kann ist es erlaubt

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