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Gewerbe anmelden??? Als Homeparty-Verkäuferin!?
Hallo zusammen,
würde gerne wissen, ob ich als Verkäuferin auf diesen Homepartys (z.B. Tupper, Parfüm, Schmuck usw.) einen Gewerbeschein brauche? Oder wie das ganze abläuft? Weil, so viel verdient man ja nicht auf solchen Partys.
Vielen Dank für eure ernstgemeinten Antworten.
muss ich mich dann Privatversichern? Bin momentan Hausfrau und somit Familienversichert?
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
ja das musst du wirklich machen. wenn du anstrebst PERMANENT sachen gewinnbringend zu verkaufen, egal wie hoch der erwartete gewinn ist, dann bist du gezwungen gewerbe anzumelden. erst neulich waren bei ebay in den nachrichten leute von der polizei überführt, weil sie fast täglich bei ebay verkaufen und sich als privater verkäufer angemeldet haben. sie worden vor gericht zu hohen strafen, wegen unangemeldeten gewerbebetreib angeklagt. dabei waren es einfach nur private leute. aber auf den umfang und der absicht kommt es an.
da du permanenten umsatz anstrebst musst du gewerbe anmelden.
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sobald etwas auf selbstständiger Basis und mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft werden soll, brauchst du einen Gewerbeschein...der ganz normale kostet so um die 20 Euro....
- Create SLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es besteht Gewinnerzielungsabsicht deshalb ist das Gewerbe bei der Gemeinde anzuzeigen.
- allgemeiner Handel mit Waren und Beratungsdienstleistungen
das finanzamt nimmt automatisch Kontakt mit Dir auf
Ob Du sofort vorsteuerabzugsberechtigt werden willst oder ab Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst bleibt Dir überlassen. Am Jahresende musst Du in jedem Falle eine Steuerklärung abgeben
Tip: In jedem Landkreis gibt es Existenzgründerberatung für wenig Geld.
- vor 1 Jahrzehnt
Da musst Dich anmelden als Nebenerwerbstätige ohne Umstzsteuer sonst bekommst Schwierigkeiten.
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- vor 1 Jahrzehnt
Frage beim Gewerbeamt Deiner Stadt und beim Finanzamt nach. Dort bekommst Du konkrete Informationen und weiÃt, in welcher Höhe sich eine solche Anmeldung beläuft. Viel Erfolg!