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Komme ich da wieder ohne Kosten heraus?

Ich wollte einem Bekannten über Google Earth sein Haus zeigen. Um nun dort hin zu kommen habe ich über Google den Link www.opendownload.de angeklickt. Habe dort auch meine Daten eingegeben und leider auch einen Verzicht auf das Wiederspruchrecht mit angeklickt.

Jetzt bekomme ich eine Rechnung über eine 12 Monate Nutzung für 8,-Eur. im Monat. Mit einem Usernamen und einem Passwort. Ich habe den Zugang noch nicht freigeschaltet . Das Ganze hat sich Gestern am 28. Januar

ereignet. Für Eure Vorschläge wäre ich sehr Dankbar

8 Antworten

Bewertung
  • lennny
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    selbst wenn du es wöltest könntest du nicht vertraglich auf dein wiederrufsrecht verzichten, so eine klausel im vertrag ist nicht mit deutschem recht vereinbar und ungültig. allgemein ist der gesamte vertrag meiner meinung nach nichtig (preis verteckt, fehlende transparenz, sonderbare agb...). du könntest das ganze entweder einfach auf sich beruhen lassen und nicht zahlen, die dürften nur allzu ut wissen, dass sie vor gericht keine chance hätten, der elegantere weg wäre auf der seite des verbraucherschutzbundes einen vordruck runterzuladen, auszufüllen und der firma zu schicken. (hier zum download: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ12332359... )

    also mach dir keinen stress, du bist keinerlei verpflichtungen eingegangen und must auch nix zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    NICHT ZAHLEN!!!!!

    Diese Seiten sind illegal. Die Kosten sind nicht klar ersichtlich und ein Verbraucher hat immer ein Widerrufsrecht.

    Sende eine email, in der Du von Deinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machst an die opendownload email und melde diese Seite gleichzeitig Deiner lokalen Verbraucherschutzzentrale.

    Solltest Du emails mit Zahlungsaufforderungen bekommen, ignoriere diese, auch wenn mit Mahnbescheid gedroht wird. Da kommt dann nichts mehr, die agieren nur per email. Sobald ihnen Kosten entstehen, machen sie nicht mehr weiter.

    Von dererlei Anbietern gibt es hunderte im Internet.

    Hier ein Bericht zu opendownload.de aus November 2008 (die sind schon hinlänglich bekannt!!!!)

    opendownload.de: Verbraucherschutz mahnt dreimal ab

    Der umstrittenen Seite opendownload.de steht Ärger mit dem Verbraucherschutz ins Haus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzb) erwägt jetzt sogar eine Klage gegen die Betreiber der Seite.

    opendownload.de sorgt schon seit Wochen für großen Ärger im Internet. Die Betreiber der Seite kassieren nämlich mit fremden Leistungen ab: Sie werben auf ihrer Seite und bei Suchmaschinen wie Google.de mit den Namen bekannter Freeware-Programme wie Open Office, Adobe Flash Player oder Irfan View. Im Glauben, auf opendownload.de bekämen sie die kostenlosen Programme, melden sich viele Verbraucher mit ihren persönlichen Daten an - und bekommen dafür die Quittung. Wenig später schicken ihnen die Betreiber der Seite eine Rechnung über 96 Euro ins Haus. Begründung: Man habe einen Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen und zudem bei der Anmeldung auf sein Widerrufsrechtsrecht verzichtet.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist da allerdings ganz anderer Meinung. "Wir haben den Betreibern der Seite insgesamt drei Abmahnungen geschickt", berichtet Thomas Bradler vom Referat Kollektiver Rechtsschutz des VZBV. Die Verbraucherschützer halten es für rechtswidrig, dass die verantwortliche Content Services Ltd. - hinter diesem Namen verstecken sich die hessischen Betreiber der Seite - keinen Endpreis anzeigen. Auch der angebliche Verzicht aufs Widerrufsrecht bei der Anmeldung verstoße gegen deutsches Recht. Außerdem, und das ist der Grund für die dritte Abmahnung, stören sich die Verbraucherschützer an den Drohgebärden der Firma.

    "Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde jeweils verweigert", so Bradler gegenüber Computerbetrug.de. Deshalb prüfe der VZBV nun eine Klage gegen das umstrittene Unternehmen mit Sitz in Mannheim.

    Verbrauchern, die sich von opendownload.de getäuscht oder betrogen fühlen, riet Bradler, die Rechnungen nicht zu bezahlen. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und verschiedene Juristen betonten erst kürzlich, man solle sich von Mahnungen und Inkassobriefen - auch von Anwälten - für opendownload.de nicht einschüchtern lassen.

    Mehr Tipps für Opfer von opendownload.de

    Das müssen Sie als Opfer wissen

    Was Inkassofirmen und Anwälte dürfen - und was nicht

    Filmbericht: Unser Kommentator Katzenjens informiert

    Opfer von opendownload.de diskutieren im Forum von Computerbetrug.de

    19.11.2008 22:22 Alter: 70 Tage

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schon komisch was manche dir hier raten.

    Nicht zahlen und Wiederspruch gegen die Rechnung einlegen. Die drohen dann noch ein paar mal und das wars.

    Quelle(n): mein Kopf
  • vor 1 Jahrzehnt

    Find das schon interessant, wo Leute leichtfertig ihre Daten angeben und alles mögliche anklicken.

    Die Bauernfänger werden nie arbeitslos so lange es immer noch Massen an Bauern gibt.

    Hätten die dort deine Kontonummer, BLZ, EC+Kreditkartennummern inkl. Geheimzahl gewollt, hättest du garantiert auch ausgefüllt.

    Bei manchen Leuten wünscht man sich direkt, daß sie da wirklich nicht rauskommen und noch für Jahre zahlen müssen.

    Aber wie gesagt, Widerrufen, NICHT PER EMAIL, sondern per Einschreiben mit Rückschein. eMail hat keinerlei Beweisfunktion und auch keine rechtliche Funktion hinsichtlich Kündigung/Widerruf.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt Ausweislich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Firma der Vertrag zustande durch separate Mitteilung an den Kunden? Dieser separaten Mitteilung entspricht die Übermittlung einer Log-In-Erkennung an den Kunden (Dich) zu den kostenpflichtigen Informationen durch die Firma.

    Hast Du Dich eingeloggt?

    Du solltest den Widerruf zu dem geschlossenen Vertrag erklären.

    Ein Verzicht durch „Ankreuzen“ im Anmeldeformular beinhaltet einen Verstoß gegen § 312f Satz 1 BGB. Dieses Verbot abweichender Vereinbarungen erfasst nach der herrschenden Rechtsprechung auch den in Kenntnis des Widerrufsrechts erklärten einseitigen Verzicht auf dieses Recht.

    Zu betonen ist, dass die Zustimmung eines Verbrauchers zur Ausführung der Dienstleistung durch ein Unternehmen mit der Folge des Erlöschens des Widerrufsrechtes nur ausdrücklich erklärt werden kann. Eine Klausel in den AGBs eines Unternehmers, in der sich der Verbraucher antizipiert mit der Ausführung der Dienstleistung einverstanden erklärt, verstößt gegen § 312f und § 307 BGB.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast auf dein Widerrufsrecht verzichtet? Heftiger...

    Ich will dir keine Hoffnung machen: wenn du volljährig bist, ist der Vertrag wirksam, und dann musst du zahlen. Sei froh, dass es nur 8 € pro Monat auf ein Jahr sind, das hätte auch anders aussehen können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du keine 18 Jahre bist oder das Internet vielleicht auf deine Eltern läuft,bitte sie doch dort anzurufen kann sein das du dann aus den Schlamassel raus kommst!

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