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Abcdefg fragte in Yahoo ProdukteMein Yahoo · vor 1 Jahrzehnt

Krankeit,Arbeitgeber sagt Kündigung aus,darf er das?

Ich habe bei meiner Einstellung in den Betrieb nicht gesagt das Ich einen Bandscheibenvorfall habe,jetzt hab ich das 2 mal einen Hexenschuss,kann der Lagerleiter mir die Kündigung aussprechen?

Update:

Ich bin schon 6 Jahre in dem Betrieb tätig und wie gesagt hatte ich schon mal einen Hexenschuss ,warum hat ER mir denn da keine Kündigung ausgeschrieben,Er hätte das doch machen können,warum wartet ER solange???

Grus K.G aus Troisdorf

Update 2:

Ich scheue keine Arbeit und will auch nicht. Ich bin bin fleissig und willig.

Update 3:

Ichhabe heute erst auf der Arbeit angerufen ,ein Arbeitskolege sagte mir ,das der Lagerleiter gesagt haben soll das ich die kündigung bekäme,und der Arbeitskolege soll mir das so wort wörtlich sagen.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Karl-Heinz,

    1.) Hat der Lagerleiter überhaupt das Recht, Personalangelegenheiten vorzunehmen? Das darf normalerweise nur der Chef selbst und der Prokurist, in manchen Fällen auch jemand mit Handlungsvollmacht. Diese Personen sind auf der Homepage oder auf dem Briefpapier der Firma aufgeführt.

    2.) Eine Kündigung kann nicht ausgesprochen werden, sondern muss schriftlich im Original erfolgen. Also: nicht mündlich, nicht per Fax (=Kopie), nicht ohne die Originalunterschrift des Verantwortlichen (also kein Stempel, kein i.V. etc.). Wenn nicht der Chef oder ein Prokurist die Kündigung unterschrieben hat, dann nach der Vollmacht fragen.

    3.) Stimmen die sonstigen Formalien? Also: Zugang der Kündigung bei dir, Kündigungsfristen etc.? Gleich mal auf Fehler überprüfen. Ist der angegebene Grund auch richtig dargelegt (also: Daten, Termine, Uhrzeiten oder allgemeines "Genöhle"?). Gab es vorher schon eine Abmahnung (es gelten die gleichen Formalien)?

    3.) Eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, wenn absehbar ist, dass sich die Krankheit nicht verbessert, sondern auch in Zukunft mit einer Minderleistung des Arbeitnehmers zu rechnen ist. Zwei mal drei Tage wegen Hexenschuß im Bett im Jahr dürfte dazu den AG nicht berechtigen.

    4.) Du solltest dir professionellen Rat suchen. Frag den Betriebsrat, wenn ihr einen solchen habt. Dieser muss vor der Kündigung gehört werden. Geh zu einem Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat. Ein Widerspruch ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis möglich.

    5.) Such dir schon mal einen anderen Job. Wenn du erst mal gegen deinen Chef vor Gericht gezogen bist (egal, wer nun letzten Endes Recht hatte), wirst du in dem Laden wohl nicht mehr froh werden. Dann lieber eine satte Abfindung und woanders arbeiten.

    Quelle(n): Alles schon mitgemacht...
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja

    Kündigung während der Krankheit sind jetzt möglich. Erzähl niemanden, daß du es vorher schon mit der Bandscheibe hattest, sonst kommt Kündigung wegen arglistiger Täuschung

    (von einem Lagerarbeiter kann man körperliche Fitness erwarten, mit Bandscheibenvorfall hätten sie dich für diesen Posten nicht eingestellt)

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du deinem Arbeitgeber vor Antritt der Arbeit deine oder eine chronische Erkrankung nicht mitgeteilt hast, kann er dich kündigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solang die Kündigung Fristgerecht (nicht Fristlos) ist kann er das ohne angaben über die Gründe machen zu müssen ! ! !

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Kannst Du Prozente vorweisen, wegen einer Behinderung, dann gilt ein besonderer Schutz.

    Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können bei der Agentur für Arbeit eine so genannte „Gleichstellung" beantragen. Sie werden schwerbehinderten Beschäftigten dann „gleichgestellt", wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nur auf diesem Weg einen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Durch die Gleichstellung erhalten sie Anspruch auf die gleichen beruflichen Fördermöglichkeiten wie schwerbehinderte Menschen. Sie und ihre Arbeitgeber können dann die Leistungen des Integrationsamtes in Anspruch nehmen.

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Lagerleiter nicht, aber der Personalchef oder, wenn ihr keinen habt , der Chef.

    Du hast eine schwerwiegende Beeinträchtigung Deiner Leistungsfähigkeit verschwiegen.

    mfG gw38

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja das kann er, fristgemäß sogar ohne Angabe von Gründen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar kann er!

    Jeder Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern kündigen. Dafür muss er nicht mal einen Grund angeben.

    Eine "ordentliche, fristgerechte" Kündigung wäre nur dann nicht rechtens, wenn du a) schwerbehindert bist

    oder b) er direkt ( binnen 3 Monate ) nach deiner Kündigung ( meistens steht da "betriebsbedingt ) erneut Stellen besetzt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein das darf er nicht. Während deiner Krankschreibung darf kein Arbeitnehmer gekündigt werden. Du wolltest den Job und hast dich auch bemüht die Arbeit die man dir aufgegeben hat getan. Du kannst dagegen angehen. Du bist auch nicht verpflichtet zu sagen das du es mit der Bandscheibe hast, dann heißt es du willst ja nicht arbeiten, so wird es meistens immer dargestellt. Bist du denn schon in Arbeit? so wie es sich anhört ja da du geschrieben hast das du schon 2mal in der Zeit einen Hexenschuss hattest. Er darf dich nicht kündigen wenn du Krank geschrieben bist. Aber später wenn du wieder Gesund bist, dann wird er bestimmt mit dir reden wollen oder wenn du Glück hast das er dir einen Job gibt wo du nicht schwer heben must, kommt drauf an was für Arbeiten er dir anbieten kann. Du must dich nicht kündigen lassen, sage ihn ob er dir nicht wo anders einstellen kann. Wenn das nicht hilft, dann musst du leider in den Sauren Apfel beissen. Also wie gesagt während der Krankschreibung darf er dich nicht kündigen, später jaein.

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