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warum muß mein mann unterhalt für ein kind zahlen dass über 20 jahre ist ?

Warum muß mein Mann Unterhalt für ein Kind zahlen dass über 20 Jahre alt ist ? Jedes Amt verlangt nach unterlagen zB für eintrag auf Steuerkarte eine lebensbescheinigung alle 2 jahre und ein Mann muß weiter zahlen weil es ja so schön ist ohne zu wissen was sein kind macht, schule ausbildung , bundeswehr oder überhaupt noch lebt.

jedes mal wenn das Gericht aus dem quark kommt und man hofft das endlich bewegung in den mist kommt - wieder umgezogen - und man muß erst wieder raus finden wo hin die sippschaft hin verzogen ist.

Die Mutter hat über lügen und betrügen einen titel erwirkt und das Gericht hat auch seinen fehler eingestanden - leider befassen sich richter mit einer sache woraus ein Beschluss raus geht aber leider kein urteil ist und das papier nicht wert ist. Mit dem schreiben kann man nichts bewirken.

Da das Gericht im Dezember nicht zustellen konnte - und die familie aller anschein nach, wieder weg gezogen ist, wird nichts geändert.

Wir wären ja auch damit einverstanden wenn das Geld auf ein sperrkonto ginge - selbst das geht nicht zu machen.

Meine Frage: Hat jemand von euch Ideen oder ahnung wie man aus dieser Misere raus kommt.

Mein Mann arbeitet seit über 30 jahre beim selben arbeitgeber und da kündigt man nicht so einfach - vor allem da es der öffentliche dienst ist.

Update:

der unterhalt wird gepfändet trotz beschluss woraus hervorgeht das der pfändungsbeschluss viel zu hoch ist. also zahlung einstellen geht nicht.

Update 2:

bis lang konnte uns keiner mitteilen was der sohn macht - schle denke ichmal nicht - vor ca 4 jahren teilte man uns mit, dass er nach der 8 Klasse abgegangen ist - keinen hauptabschluss hat - dass er studiert ist sicher ausgeschlossen - ob man damit eine lehre findet - ich mags bezweifeln

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn das Kind weiter auf die Schule geht und studiert, dann hat es Anrecht auf Unterhalt bis zu 27 Jahren.

    Ist dem nicht so und es hat einen Beruf oder auch keinen, braucht man nur bis zur Volljährigkeit bezahlen, auch wenn die Mutter von dem Kind nicht arbeitet.

    Bei uns in der Verwandtschaft war das auch so und der Mann ging zum Anwalt und die Ex musste ganz schön viel zurück bezahlen und da war der Junge auch schon über 20 Jahre.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Stellt doch einfach mal die Zahlungen ein, legt die monalichen Summen auf ein Sparbuch zur Seite und wartet ab, was von der Familie/Tochter kommt.

    Sollen die sich doch mal melden, dann hat man den Kontakt ohne selbst tätig werden zu müssen und kann mal die Überprüfung etc. ins Rollen bringen.

    Das wäre jetzt mal mein Vorgehen, denn Euch kann man daraus erst mal keinen Strick drehen und die Ex-Familie wird schon schnell ankommen, wenn das Geld nicht kommt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sprecht mit euren Anwalt, der junge Mann arbeitet garantiert und ich würde jede Zahlung einstellen. Will dann die Alte eine Gehaltspfändung erwirken habt ihr eine Adresse und wehrt euch dagegen. Ich würde das Geld noch nicht einmal auf ein Extrakonto legen, aber das erklärt euch der Anwalt viel besser. Außerdem könnte man eine Gegenklage einreichen wegen offensichtlichem Betrugs.

    Dann wird es irgendwann hoffentlich ein rechtskräftiges Urteil geben.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Womöglich hilft hier nur der Gang zum Rechtsanwalt, der Euch in dieser Sache (Klage) vor Gericht Beistand leisten kann. Viel Glück!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er soll sich schnellstens einen Anwalt nehmen und eine Unterhaltsabänderungsklage einreichen, bzw. auch eine einstweilige Verfügung bezüglich der Pfändung.

    Unterhaltszahlungen enden mit der Volljährigkeit. Dann muß nachgewiesen werden, ob er weiterhin unterhaltsberechtigt ist. Das ist der Fall bei weiteren Schulbesuch bzw. Ausbildung. Auch beim Studium muß weitergezahlt werden.

    Wenn Dein Mann jetzt gerichtlich vorgeht, muß (!) der Sohn ja nachweisen, daß er weiterhin berechtigt ist.

    Es trifft zu, daß der Unterhaltsberechtigte ab Volljährigkeit regelmäßig nachweisen muß, was er macht.

    Ohne gerichtliche Hilfe wird Dein Mann weiter "bluten" !

  • bob
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also als aller erstes eine Aussage mit rechtlicher Sicherheit kann nur ein Anwalt geben. Daher solltet ihr einen Anwalt aufsuchen und dem das einmal vortragen und das ganze auch recht zügig. Denn wenn Dein Mann gezahlt hat ohne das er musste dann ist das Geld unter Umständen mangels Zahlungsfähigkeit verloren. Daher ist hier eine Gefahr im Verzuge.

    In Absprache mit dem Rechtsbeistand einfach mal die Zahlung einstellen. Die Reaktion ist gewiss und wird auch recht schnell geschehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Macht das, was Sparks euch geraten hast.

    Es ist ätzend und ich wünsche euch, dass ihr aus dieser *widerlichen Nummer* bald raus seid.

    Viel Glück!

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Du lügst doch selber wie gedruckt. Deine eigenen Widersprüche fallen Dir nicht einmal auf.

  • vor 7 Jahren

    Also, mein Vater hat meinen Unterhalt einfach mit 16 gestrichen. Könne ja selber arbeiten, wenn ich Geld brauche. Nix Ausbildung und Schulbildung bezahlen. Musste ich selber schauen, wie ich zurechtkam.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange er zur Schule geht und/ oder studiert.... ansonsten eigentlich nicht mehr... das kann aber bis zum 27 Lebensjahr sein... und Kindergeld kann man auch so lange beziehen

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