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Darf man Ware nach Schweiz transpotieren?
Hallo,
mein Freund hatt eine neue Wohnung in der Schweiz und ich lebe zur Zeit noch in Deutschland.
Frage: Ich möchte ihn besuchen und ein paar Deko-Artikel für seine neue Wohnung (Vasen,Kissen,Tassen) mitnehmen, darf ich das??
Ich ziehe ja auch bald nach Schweiz, ist also für eigen Bedarf.
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt Wertfreigrenzen, bis zu dessen Wert Du, ohne beim Zoll vorstellig werden zu müssen, Mitbringsel einführen kannst. Ich weiß aber nicht, wie hoch dieser Betrag ist.
Du machst grundsätzlich nichts falsch, wenn Du Dich beim Zoll informierst.
Der deutsche Zoll
kann Dir eventuell auch weiterhelfen, da es sich um eine zollrechtliche Einfuhr handelt, können die Schweizer Dir genaueres sagen. Denn die wollen, eventuell, das Geld. Den deutschen Zoll interessiert das Ganze eigentlich nicht so dolle.
Seit dem 01.06 2007 ist Umzugsgut abgabenfrei. Das heisst es werden keine Zölle und Steuern fällig. Die einzige Bedingung ist die, dass Du die Dinge mindestens 6 Monate vor und 6 Monate nach Grenzübertritt im Gebrauch hattest.
Um Probleme aus dem Weg zu gehen, sollten diese Dinge als Umzugsgut von Deinem Freund gelten. Denn als Nachweis der Ansiedlung in die Schweiz benötigt man gegenüber der schweizerischen Zollbehörde einen Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Abmeldebestätigung aus Deutschland. Wichtig ist, das Du Dich beim Einreisezollamt ( Schweiz ) meldest.
Auf der Internetseite der Zollbehörde findest Du näheres, wenn Du unsicher bist, dann rufe dort, beim Zoll, an. Suche das Zollamt heraus, in welchem Einzugsbereich Dein Freund wohnt.
Diese Einreisebestimmungen gelten nur für die Alt-EU-Mitglieder.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auszug:
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können abgaben- und bewilligungsfrei eingeführt werden. Zum Reisegut gehören insbesondere Kleidung, Wäsche, Schuhe, Schmuck, Toilettenartikel, Sportgeräte, Campingzubehör, Fotoapparate mit Zubehör ein tragbarer Personal- oder Heimcomputer bzw. ein Laptop mit dazugehörenden Datenträgern sowie tragbare Musikinstrumente. Voraussetzung für die Abgaben- und Bewilligungsfreiheit ist, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt. AuÃerdem müssen sie bei der Ausreise auch wieder ausgeführt werden. Zum Reisegut gehört auch der Reiseproviant. Freimenge für alkoholische Getränke und Tabak (gelten nur für Personen von ueber 17 Jahren) Zigaretten 200 Stück oder Zigarren 50 Stück oder Pfeifentabak 250 Gramm. Alkoholische Getränke bis 15%Vol. 2 Liter und über 15% Vol 1 Liter. Weitere Hinweise hierzu finden Sie unter www.eda.admin.ch: Reisehinweise-Einreise in die Schweiz-Zollinformationen
- vor 1 Jahrzehnt
also ich glaube das ist kein problem. weil, wenn ich zum beispiel von der schweiz, ich bin schweizerin, nach österreich gehe um meine schwester zu besuchen, bringen wir ih manchmal auch ein paar sachen und bis jetzt hat sich der zoll nie beschwert....
- SchatzLv 4vor 1 Jahrzehnt
Da erkundigst Du Dich am besten beim Zoll. Wenn Du aber sowieso in die Schweiz ziehst (das ist ja nicht ganz so einfach), solltest Du das bereits wissen.
@Wohnst Du nun in der Schweiz oder nicht? Warum willst Du dann von Deutschland die Schweiz überwachen?
Und ist es nun Dein Mann oder Dein Freund? Oder weiÃt Du selbst nicht, was Du da so schreibst? Und warum löschst Du Deine Fragen?