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Wer ist hier im Recht? ?

Hi,

mein Freund hat auf Ebay.de in den letzten Wochen seine komplette Sammlung an Videospielen etc. aufgelöst. Dort war er selbstverständlich als privater Verkäufer angemeldet! Diese Sammlung umfasste ca. 150 Videospiele, Konsolen, Sammlerfiguren etc. Das alles war gebraucht!

Jetzt hat er ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen, der ihn verklagt hat und behauptet, er hätte sich eigentlich als gewerblicher Verkäufer anmelden sollen (aufgrund des Umfangs was alles verkauft wurde). Er soll ca. 700 Euro bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

Weiß jemand Rat? Einen Anwalt wollen wir erstmal nicht einschalten. Wie können wir beweisen, dass die Auktion rein privater Natur war???

Danke + Gruß

Update:

Der Anwalt agiert im Auftrag eines anderen Ebay-Händlers, der wohl in meinem Freund eine Art Konkurrenz sieht...

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der will bestimmt eine Unterlassungserklärung wegen wettbewerbswidrigen Verhalten durchziehen. Das ist weder witzig noch spassig, das ist ernst und kann Dir einen Haufen Ärger und Kosten einbringen.

    Auch als privater Verkäufer kann dein Freund bei einer Sammlerauflösung in eine Konkurrenzsituation mit einen gewerblichen Händler treten, er muss sich zwar nicht gewerblich anmelden, muss aber wie ein gewerblicher Verkäufer Rückgabe und Widerruf etc. anbieten.

    Zuerst würde ich über goofbay mal prüfen ob überhaupt eine Wettbewerbssituation vorliegt. Gib hier einfach mal den account des vorgeblichen Wettbewerbers ein.

    http://www.goofbay.com/ebay_seller_history_tool.ht...

    Sollte er auch gebrauchte Ware verkaufen, wäre es ein Wettbewerb, ist es Neuware, einfach der Wettbewerbssituation widersprechen und die Forderung zurückweisen, ggfs. mit einer Verleumdungsklage drohen wegen falscher Tatsachenbehauptung.

    Besser kurzfristig einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen, die müssten sich auskennen und die Rechtsberatung kostet da nicht so viel. Oder mal ins Rechtsforum gehen.

    http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=2...

  • Manni
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Solche Drohungen gibt es in letzter Zeit öfters. Selbst Ebay warnt davor.Gib mal den Namen des Rechtsanwalts bei Google oder besser Yahoo als Suchbegriff ein.Solltest du da Beschwerden über diesen Anwalt finden, würd ich gar nicht daruf reagieren. Am Besten du kopierst den Brief, und wendest dich direkt an Ebay. Normal hat er da nichts zu befürchten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da die Rechtsprechung in dieser Frage nicht eindeutig ist würde ich auf jeden Fall professionellen Rat einholen, evtl. in einer Verbraucherberatungsstelle.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es igt viele Anwälte, die kein oder nur sehr wenig Geld verdienen, und deshalb mit zweifelhaften Abmahnungen versuchen, ein Zubrot zu verdienen. Da diese natürlich nicht auf eine Einigung aus sind, sondern das Geld von Dir eintreiben wollen, brauchst Du professionellen Rat, mindestens vom Verbraucherschutz, evtl. doch von einem Rechtsanwalt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Meist sind das Händler, die Konkurrenz befürchten und dich deswegen anzeigen. Von Ebay selbst kommt das nicht, die sind ja froh über jeden Kunden. Es heißt immer, dass man etwa 30-50 Teile im Monat problemlos privat verkaufen darf. Aber ansich darfst du als Privatmann natürlich verkaufen, wieviel du willst - was willst du denn zB machen, wenn du deinen Hausstand auflöst? Du kannst ja nicht monatelang warten und immer nur wenige Angebote reinsetzen!

    Mach es, wie es ein Vorposter bereits erwähnt: erkundige dich erstmal nach der Seriosität des Anwalts. Danach setz dich mit einem Rechtberater/Anwalt deiner Wahl in Verbindung, sollte sich der Gegner als korrekt erweisen. Ignorieren wäre in dem Falle das Schlimmste, was ihr tun könntet. Also lasst euch beraten. Und vielleicht könnt ihr ja einen Vergleich machen, zB dass ihr eben die Sammlungsauflösung nachweist und dass ihr in Zukunft erstmal nichts oder nur Kleinkram verkaufen würdet. Schließlich habt ihr ja nicht vor, jeden Monat eine "Sammlung" aufzulösen, oder?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der anwalt hat gar keine Rechte,sich da einzumischen,es sei denn er agiert im auftrage ebays oder des staats....

    Quelle(n): Kopiert und fügt ebenfalls ein: KEINE MACHT DEN DOOFEN! STOPPT DIE MELDER!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ab in die Rundablage mit dem Wisch.

    Solange kein Schreiben von einer Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht kommt, kannst du von einer leeren Drohung ausgehen. Dann allerdings ist fachmännische Unterstützung (sprich: Anwalt) äußerst ratsam.

  • vor 1 Jahrzehnt

    keine ahnung, glaube jeder hat ein bisschen recht

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