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Monika fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

EC-Karte, zum Zigaretten holen - Strafbar?

Also, mein Arbeitskollege behauptet, dass wenn er mir seine EC-Karte zum Zigaretten ziehen am Automaten (ICH BIN VOLLJÄHRIG!!!) ausleiht, macht er sich damit strafbar! Recht oder unrecht?

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das ist wirklich Unsinn, nur die Bank kann ihn haftbar machen, da in dein meisten AGB drinsteht, sehr sorgfältig mit der Karte umzugehen.

    Er würde sich übrings doch strafbar machen, wenn du NICHT volljährig wärst und du so an Zigaretten kommst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er hat nicht recht. Er ist nur vorsichtig und das zu recht.

    Wird die Karte beschädigt, hat er eine Menge Arbeit, um eine neue

    zu bekommen. Geht die Karte verloren und wird missbraucht, muss

    er für den Schaden haften, wenn die Bank erfährt, dass er sie

    verliehen hatte. Auf jeden Fall muss er sie sperren lassen, was noch

    mehr Arbeit und Ärger bedeuted. Warum besorgst du dir nicht selbst eine?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er sicher weiß, daß Du volljährig bist, nicht.

    Gruß aus Braunschweich

    Johannes

  • Nein, er würde sich nicht strafbar machen.

    Wenn es um den Altersnachweis geht, ist allein entscheidend, ob du tatsächlich volljährig bist. Wenn du dann die Karte eines anderen Volljährigen benutzt, liegt keine Täuschung vor.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er möchte sicher nicht das du rauchst.Netter Kollege.

    Ansonsten Unsinn.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Absoluter Blödsinn. Aber vielleicht solltest du mal deine eigene Karte benutzen (falls du eine Hast), oder kaufe dir deine Zigaretten doch nach Feierabend am Kiosk.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er macht sich zwar nicht strafbar, wäre aber sträflich dumm jemanden seine EC Karte zu geben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er kann doch mit seiner EC-Karte machen, was er will. Und wenn er sie dir gibt ist das seine eigene Sache.

    Der erzählt dir schlicht und ergreifend:

    absoluten Blödsinn

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Benutzung der Karte ist im Allgemeinen an den Karteninhaber gebunden.

    Die Benutzung durch den Nichtinhaber täuscht also vor, dass der Inhaber sie einsetzt. gerade am Automaten, wo dies nicht geprüft werden kann.

    Das Einverständnis des Karteninhabers ist dabei irrelevant.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Unrecht. Er macht sich nicht strafbar, d.h. verstößt gegen kein Gesetz - aber... in den AGB der Banken und Sparkassen steht (soweit mir bekannt) immer der Passus, daß die Karte nicht übertragbar ist und nicht an Dritte ausgehändigt werden darf. Noch kurz zum "Eigentum": Die Karte verbleibt im Eigentum der Bank und ist auf Aufforderung zurückzugeben. Siehe "Besitzer" und "Eigentümer" einer Sache.

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