Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
EC-Karte, zum Zigaretten holen - Strafbar?
Also, mein Arbeitskollege behauptet, dass wenn er mir seine EC-Karte zum Zigaretten ziehen am Automaten (ICH BIN VOLLJÄHRIG!!!) ausleiht, macht er sich damit strafbar! Recht oder unrecht?
14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ist wirklich Unsinn, nur die Bank kann ihn haftbar machen, da in dein meisten AGB drinsteht, sehr sorgfältig mit der Karte umzugehen.
Er würde sich übrings doch strafbar machen, wenn du NICHT volljährig wärst und du so an Zigaretten kommst.
- Bernd LLv 5vor 1 Jahrzehnt
Er hat nicht recht. Er ist nur vorsichtig und das zu recht.
Wird die Karte beschädigt, hat er eine Menge Arbeit, um eine neue
zu bekommen. Geht die Karte verloren und wird missbraucht, muss
er für den Schaden haften, wenn die Bank erfährt, dass er sie
verliehen hatte. Auf jeden Fall muss er sie sperren lassen, was noch
mehr Arbeit und Ãrger bedeuted. Warum besorgst du dir nicht selbst eine?
- Rock'n'RollHeartLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn er sicher weiÃ, daà Du volljährig bist, nicht.
Gruà aus Braunschweich
Johannes
- vor 1 Jahrzehnt
Nein, er würde sich nicht strafbar machen.
Wenn es um den Altersnachweis geht, ist allein entscheidend, ob du tatsächlich volljährig bist. Wenn du dann die Karte eines anderen Volljährigen benutzt, liegt keine Täuschung vor.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Absoluter Blödsinn. Aber vielleicht solltest du mal deine eigene Karte benutzen (falls du eine Hast), oder kaufe dir deine Zigaretten doch nach Feierabend am Kiosk.
- opamarviLv 5vor 1 Jahrzehnt
Er macht sich zwar nicht strafbar, wäre aber sträflich dumm jemanden seine EC Karte zu geben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er kann doch mit seiner EC-Karte machen, was er will. Und wenn er sie dir gibt ist das seine eigene Sache.
Der erzählt dir schlicht und ergreifend:
absoluten Blödsinn
- Brian W. AshedLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Benutzung der Karte ist im Allgemeinen an den Karteninhaber gebunden.
Die Benutzung durch den Nichtinhaber täuscht also vor, dass der Inhaber sie einsetzt. gerade am Automaten, wo dies nicht geprüft werden kann.
Das Einverständnis des Karteninhabers ist dabei irrelevant.
- vor 1 Jahrzehnt
Unrecht. Er macht sich nicht strafbar, d.h. verstöÃt gegen kein Gesetz - aber... in den AGB der Banken und Sparkassen steht (soweit mir bekannt) immer der Passus, daà die Karte nicht übertragbar ist und nicht an Dritte ausgehändigt werden darf. Noch kurz zum "Eigentum": Die Karte verbleibt im Eigentum der Bank und ist auf Aufforderung zurückzugeben. Siehe "Besitzer" und "Eigentümer" einer Sache.