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Wie lange darf man auf einem Pachtgrundstück wohnen?
Dauerhaft ist es nicht gestattet-wie lange am Stück darf man es denn überhaupt? Würde es funktionieren wenn man entsprechend nach Ablauf der erlaubten "Verweildauer" für ein oder zwei Tage sich anderorts aufhaelt und dann wieder erneut dort bleibt?
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das kommt drauf an: wenn es sich um Erbpacht handelt solange der Vertrag eben läuft.
"normale" Pacht kommt vor allem bei landwirtschaftlichen Flächen vor, hier ist das bebauen und wohnen in aller Regel nach öffentlichem Recht nicht gestattet, da diese Flächen meistens im Aussenbereich (§35 BauGB) liegen.
Bei der Pacht sonstiger Grundstücke kommt es auf den zivilrechtlichen Vertrag einerseits und die Widmung der Fläche nach Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) andererseits an.
Bei Schrebergärten ist auch die Satzung des jeweiligen Vereins zu beachten.
- torhahLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das kommt auf den Pachtvertrag und die Art des Grundstückes an. Auf einem Campingplatz darf man in einem feststehenden Wohnwagen sicher nicht fest wohnen. Eine "übliche" Verweildauer würde ich hier aber mit mind. 6 Wochen ansetzen (Ferien).
In Schrebergartensiedlungen geht man wohl eher davon aus, daà eine Ãbernachtung höcstens ausnahmsweise stattfindet.
Also kommt es drauf an...
- vor 1 Jahrzehnt
Also, ich habe auch ein Pachtgrundstück, und ich habe dazu einen Pachtvertrag wo drinsteht, wie lange ich das Grundstück gepachtet habe. Möchte man länger auf dem Pachtgrundstück bleiben, muss man sich mit dem der das Grundstück verpachtet, verhandeln. Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden. Bei meinem Grundstück geht es um eine Kleingartenanlage, wo ich nicht wohnen darf, ich darf grad mal so hin und wieder übernachten.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es kommt auf Deinen Vertrag, die Gegend und Nutzung des Grundstückes an. Die Ortssatzung spielt die entscheidende Rolle
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- RosalieLv 6vor 1 Jahrzehnt
So lange der Pachtvertrag läuft, rechtzeitig verlängern erspart Ãrger!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Art des Eigentums ist für die Verweildauer völlig unerheblich. Grundstücke, die nur für Freizeitbebauung zugelassen und genehmigt sind, dürfen nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden.
Ansonsten wäre ich heute Bürger von Hessen (wow) und würde in meinem eigenen Blockhaus vom Berghang auf die obere Eder blicken können.. schnief.