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Decke tapezieren, Wohnungsgesellschaft übernahme?
Hallo,
Habe festgestellt das bei mir in der neuen Wohnung die Decken nicht tapeziert sind, wie es bei vielen anderen Wohnungen der Fall ist vor dem Einzug. Übernimmt die Wohnungsgesellschaft das tapezieren der Decken in der Wohnung oder muss ich das selber machen? Meine Gesellschaft heisst Deutsche Annington.
Hat jemand Erfahrung mit sowas? Und wenn nicht, gibt es eine Lücke im Mietsvertrag das die das machen? Bevor ich mich dort melde wegen dem Fall wollte ich mir mal hier ein Paar Erfahrungen einholen!
5 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine Decke muss nicht tapeziert sein. Wenn ein Mieter das wünscht geht es zu seinen Lasten.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast die Wohnung gesehen und du hast den Mietvertrag gelesen und unterschrieben. Wenn dort eine tapezierte Decke nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, dann ist deine Wohnung so wie sie jetzt ist, vertragsgemäÃer Zustand.
Wenn du tapezieren möchtest, musst du bei Auszug die Decke wieder in den Ursprungszustand bringen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Manche Vermieter sparen sich die Tapete an der Decke. Wenn beim Einzug keine dran ist, hast du keinen Anspruch drauf.
Wenn die Decke nicht tapeziert ist, muà das kein Nachteil sein. Prüfe vor dem Anstrich mit Dispersionsfarbe, ob der aktuelle Anstrich abkreidet. Dann müÃtest du die Decke erst vom Altanstrich befreien. Wenn Dispersionsfarbe drauf ist, dann kannst du bedenkenlos überstreichen. Vergià nicht, Wasser- und Nikotinflecken mit Isoliersperrgrund vorzubereiten. Du kannst die Decke auch mit solchen Deckenplatten verkleiden. Da geht flott und isoliert und du sparst weitere Renovierungen der Decke während der Mietzeit.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
keine Wohnungsgesellschaft bezahlt den tapezierer das muÃt du schon selber machen wenn du tapeten an der decke willst
aber fragen kostet nichts
es könnte aber sein das sie das übernehmen und dir in irgend einer weise in rechnung stellen das dann im mietvertrag verankert ist
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein. Auch kein Blattgold!
Eine Sozialwohnung ist kein Palast!