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hat man man in deutschland?

die möglichkeit ein strafverfahren wieder aufzuleben lassen, wenn einen der eigene anwalt in der verhandlung gesagt hat " es werden weitere kosten auf sie zu kommen" und man aber nicht weil man sich schuldig fühlt, aber aus eben dieser kosten angst bekommen hat den "einspruch" gegen das strafverfahren hat einstellen lassen! wie geschrieben, tatsächlich nur aus angst vor den kosten; obwohl nach wie vor ein termin vor dem arbeitsgericht stattfindet, meldet sich jetzt schon die ausländerbehörde. kann jetzt leider nicht mehr schreiben, aber als gute freundin dieser person bin ich schon fast bereit mich an die presse zu wenden; ich mag keinerlei ungerechtigheiten und bin im moment so machtlos und weiss für diesen menschen keinen rat mehr. vieleicht kann mir einer von euch einen tip geben. danke schon jetzt

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein rechtskräftiges Urteil anfechten- das dürfte sehr, sehr schwer sein. Ausnahme: es gibt ganz neue Erkenntnisse, die so wichtig sind, dass ein Neu aufrollen des Verfahrens möglich ist. Und das kann wohl nur ein Anwalt beurteilen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Strafprozess wird nur wieder aufgerollt, wenn ernstzunehmende, für das Verfahren maßgebliche neue Erkenntnisse nachgewiesen werden können - wenn überhaupt.

    "Einspruch" gegen ein Strafverfahren gibt es nicht. Eine Wiederaufnahme kann allerdings vom Gericht verworfen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sicher mag es "ungerecht" sein, aber leider ist es so, dass man, nur weil man einen "schlechten" Strafverteidiger gewählt hat, keine Handhabe hat, im Nachhinein ein rechtskräftiges Urteil anzufechten. Meines Wissens wäre dies nach Ablauf der Frist nur dann möglich, wenn es grobe Verfahrensfehler gegeben hätte. Ich glaube nicht, dass eine Kommunikation zwischen Angeklagtem und Strafverteidiger dazu zählen.

    Wenn dies möglich wäre, würde wahrscheinlich jeder verurteilte Straftäter versuchen, per "Neues Spiel - neues Glück" mit einem anderen Anwalt nochmal "in die Arena" zu gehen. Wohlgemerkt: Nach rechtskräftiger Verurteilung!

    Ohnehin denke ich, dass der Anwalt sehr wohl Recht hatte mit der Bemerkung, dass weitere Kosten entstehen. Schließlich arbeitet er auch im Fall der Einlegung von Rechtsmitteln gegen ein Urteil nicht "für lau". Und möglicherweise sagt ihm auch sein juristisches Fachwissen, dass jede weitere Maßnahme ohnehin von wenig Erfolg gerkönt wäre - außer für sein eigenes Konto. Und in diesem Fall wäre es sogar mehr als fair, den Mandanten darauf hinzuweisen.

    Was das ganze mit einer Arbeitsgerichtssache zu tun hat, verstehe ich nicht. So etwas steht ja sicherlich in keinem rechtlichen Zusammenhang mit der besagten Strafsache.

    Wenn sich die Ausländerbehörde einschaltet, kann man wohl davon ausgehen, dass der Tatvorwurf kein Pappenstiel war. Leider fragt die Behörde in der Ausführung rechtlicher Konsequenzen der Verurteilung nicht danach, ob der Verurteilte tatsächlich "schuldig" ist - das hat im Vorfeld die Strafkammer des Gerichts entschieden. Und in diesem Fall leider gegen den Angeklagten.

    Die Presse wird sich kaum für ein solches Einzelschicksal interessieren. Wenn es schon nicht gelang, dem Gericht die Unschuld zu beweisen, wie soll man es dann der Presse "druckreif" darlegen?

    Eine Antwort auf Deine vielen Fragen erhältst Du bzw. Dein Bekannter nur von einem Juristen. Hier hilft wohl nur noch ein weiterer Anwalt, der sich nachweislich auf Straf- UND Ausländerrecht spezialisiert hat.

    Wenn Dein Bekannter wirklich (!) ein "Opfer der Justiz" geworden ist, drücke ich alle Daumen, dass sich doch noch ein Weg findet. Ansonsten: C'est la vie - sorry...

    Quelle(n): Lebenserfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    naja sie sollen tun was sie für richtig halten dann wird sich alles zzum guten wenden !!!

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