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GEZ Gebühren - fällig oder nicht?
Sind GEZ Gebühren fällig, wenn ein Teil eines Haushaltes befreit ist?
Sprich: wenn der Hauptmieter der Wohnung und Nutzer der Geräte(!) befreit ist von den GEZ Gebühren, ist der "Untermieter" ebenfalls befreit? Wie verfällt es sich nun mit der Zahlungspflicht?
Nochmal für ALLE:
Der Besitzer der Geräte ist von der Zahlungspflicht befreit.
Muss der Untermieter also für die Geräte des Hauptmieters GEZ Gebühren bezahlen?
9 Antworten
- Oliver.KLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auch Untermieter sind zahlungspflichtig, wenn sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten. Aber wie gesagt, die GEZ muss ja nicht alles wissen, und reinlassen zur Kontrolle brauchst du solche Leute auch nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du in deinem gemieteten Zimmer Fernseher/Radio stehen hast bist du verpflichtet diese anzumelden.
Schaust du allerdings mit dem Besitzer zusammen in seinem Wohnzimmer und hast KEINE eigenen Geräte, dann brauchst du natürlich auch nicht zahlen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Jede Person mit eigenem Einkommen ist zahlungspflichtig.
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- vor 1 Jahrzehnt
wenn du befreit bist,jedoch jemand anderer lebt mit dir.ist es leider so.gez-ausnahme.schwerbehinderung,hartz-4.muà jedoch extra beantragt werden.aus dem wenn man schon hört das sie die daten sowieso vom amt bekommen ist es fraglich.dies zu leugnen.jedenfalls war ich noch beim einzug stand der kerl schon im flur.das zum thema datenschutz.
Quelle(n): eigen - Pikas52Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn du im Besitz von Radio, Fernseh, oder Internetfähigen PC bist muÃt du im vollen Umfang deine GEZ Gebür bezahlen.
Die Geräte sind nicht Haushalt gebunden, sondern Personen gebunden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du schreibst doch, der Besitzer der Geräte ist von der Zahlung befreit. Also du schaust nur auf seinen Geräten mit Fernsehen. Das geht der GEZ gar nichts an.
Falls es dein eigener Fernseher ist, musst du das der GEZ nicht auch noch auf die Nase binden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Einfach nicht zahlen- Hier in Deutschland muss man sowieso schon für jeden Dreck zahlen.