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Welches Strafmaß soll der Rentner S-Bahn Schubser von München bekommen?
http://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/arti...
Lest euch mal diesen geposteten Artikel durch und erzählt mir eure Meinung dazu.
Bin gespannt darauf.
Von mir aus soll er 20 Jahre Knast bekommen ohne Bewährung und ein Bußgeld von 100 Tausend Euro. Dafür haftet er mit seinem ganzen privaten Vermögen.
Oder kann man bei dem S-Bahn Schubser von einem psychischen Versagensmoment sprechen, so wie sein Anwalt dies dem Gericht glaubhaft machen möchte?
17 Antworten
- Werner100000Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
9 Jahre, versuchter Todschlag
in einem Zivilprozes 35000 Euro Schmerzengeld und sollte für alle Kosten aufkommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das wird schon das Gericht gemäss den geltenden Gesetzen und Möglichkeiten entscheiden. Die 20 Jahre, die Du forderst, scheinen jedenfalls stark überzogen, zumal es ja offensichtlich nicht wirklich ein Mordversuch war. Da kriegt ein "echter" Mörder ja auch nicht mehr.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mein Nachbar hat seine Mutter tod geprügelt und hat nur 2 jahre bekommen
Ein Mann hat ein Kind vergewaltigt und läuft wieder frei rum
( Findest du gerecht?????????)
Die Richter entscheiden schon mach du dir mal kein kopf zerbrechen deswegen
PS
- ErdnusslöckchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
meiner meinung nach gehört der für den rest seines lebens in eine geschlossene anstalt
scheiss egal ob er schmerzensgeld bezahlt hat oder nicht.
dieser mann ist eine gefahr für die allgemeinheit
wer eine 13 jährige vor einen zug stöÃt, ist zu allem fähig
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das Ganze wurde gefilmt. Darauf ist wohl die Situation gut zu erkennen. Wenn ich in Berlin unterwegs bin habe ich stets eine Pfefferspraykanone schuÃbereit in der Tasche. Beim Anblick der Jugendlichen dort wird einen schon Angst und Bange, und in der Zeitung wird auch oft genug von Gewalt von Jugendlichen gegenüber älteren Leuten berichtet. Neulich haben sie sogar eine Rollstuhlfahrerin überfallen, weil die sich nicht wehren konnte. Auf altersschwache Rentner haben sie es auch besonders abgesehen, da kann ich verstehen wenn man da Angst bekommt und vielleicht auch überreagiert.
- vor 1 Jahrzehnt
Hausarrest fuer 2 jahre und danach lebenslaengliche Sperre fuer alle U-Bahnen....
Quelle(n): Kopiert und fügt ebenfalls ein: KEINE MACHT DEN DOOFEN! STOPPT DIE MELDER! - Oliver.KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da wird mal wieder auf "unzurechnungsfähig" gemacht, das ist ja ein beliebtes, aber mittlerweile ziemlich ausgelutschtes Argument, welches jeder Grundlage entbehrt. Wenn ich jemanden vor die Bahn stosse, nehme ich billigend in Kauf, dass dieser ums Leben kommt, also: versuchter Mord, mindestens 11 Jahre. Und mit 70 sollte man soviel Lebenserfahrung besitzen, dass man die Tragweite solcher Aktionen überblicken kann, Alter schützt vor Torheit nicht.
- SchwarzseherinLv 4vor 1 Jahrzehnt
Was geht uns das an?!
Warst du mit am Bahnsteig?
Bist du verwandt mit einem von den ZWEI beteiligten?
Warum müssen Menschen sich immer in das Schicksal anderer Menschen einmischen wo sie doch selbst ein eigenes Schicksal zu bewältigen haben?!
Zwei Ortschaften weiter wurde ein türkischer junge abgestochen, von einem Klassenkameraden, beide 17 Jahre alt, darum kümmert sich auch keiner ausser denen die es auch was angeht - und ratet mal: Die Erde dreht sich trotzdem weiter!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dies zu entscheiden ist Sache des Gerichts.
Der Verteidiger wird dann wahrscheinlich in Berufung gehen.
- Armin MokLv 5vor 1 Jahrzehnt
Schwierig, da kann man von Mordversuch im Affekt sprechen, von Mordversuch, von Selbstverteidigung, von einem psychischen Aussetzer (es spricht dafür, dass er sich nichts anderes zuschulden gekommen lassen hat und an sich kein gewalttätiges Wesen zu haben), von (schwerer) Körperverletzung oder eben nix.
Ich persönlich würde aber vorschlagen:
Entweder
Täter-Opfer-Ausgleich (so kann er sein echtes Schuldempfinden ausgleichen und sie erkennt, dass es nicht an ihr persönlich lag)
Oder
man fragt das Mädel, was sie für angemessen hält. Sie hat zwar einen psychischen Knacks davon getragen, aber auch der wird sich irgendwann legen. Und durch eine Verurteilung wird es ihr nicht wieder besser gehen (selbst wenn sie damit Rachegelüsten nachkommen könnte). Ich denke, auch das Mädel würde von einer wirklichen Bestrafung in Form von Gefängnis oder so absehen.
Also: Dimitria soll etwas vorschlagen und der Herr und Gericht entscheiden, ob das angemessen ist. Darüber hinaus gehe ich persönlich davon aus, dass der Herr dem nicht nur stattgeben würde, sondern dass er im Wissen um seine Schuld sogar noch entgegen würde. Er schämt sich, es ist ihm peinlich und er ist aufrichtig genug, dass er sich diese Schuld eingesteht und dafür sühnen will.