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Rechtsform eines Rathauses?

Hallo, was hat denn das Rathaus für eine Rechtsform bzw. wer haftet dafür etc?!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Rathaus ist das öffentliche Gebäude der Gemeinde oder Stadtverwaltung.

    Wikipedia:

    "Als Gemeinde, politische Gemeinde oder Kommune bezeichnet man diejenigen Gebietskörperschaften, die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographishe Entität darstellen."

    Die Haftung liegt also bei den Bürgern der Gemeinde, wenn nicht den Angestellten oder gewählten Vertretern (z.B. Bürgermeister) grob fahrlässiges oder gar schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.

    Das Rathaus ist also keine Körperschaft des öffentlichen Rechts o.ä.

    Es ist das Haus der Gemeindeverwaltung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Rathaus ist ein öffentliches Gebäude? Meinst du das?

    und was ist mit Haftung? Es haftet der, der was kaputtmacht oder verschuldet. Ein Haus kann schlecht von sich aus Dinge kaputtmachen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Meist hat ein Rathaus die Rechtsform einer Sache.

    Haften tut üblicherweise der Eigentümer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Rathaus ist eine "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Und haften für die Fehler, die von dort aus passieren, haften NORMALERWEISE die dort Angestellten, aber die sind wie immer "unschuldig".

    Quelle(n): www.de.wikipedia.org/wiki/rathaus
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