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yusuf3
Lv 5
yusuf3 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wo finde ich den Text vom "Antisemitismus-Paragraphen"?

Hallo!

Vor drei, vier Jahren war es in den Zeitungen, nichts konkretes, sondern nur allgemein; ein Beispiel zur Tragweite dieser neuen Regelung ist mir im Gedächtnis geblieben:

Wenn mein Nachbar sich daneben benimmt oder eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine schlimmere Handlung begeht, zufällig "Jude" ist, dürfe man nicht sagen "Mein Nachbar, der Jude, hat ... angestellt" ohne dann selbst was auf den Deckel zu bekommen.

War schon auf www.gesetze-im-internet.de aber konnte nichts finden.

Update:

@W.S.

Entsprechende Artikel und Tageszeitungen stammen aus Baden-Württemberg, das von mir angeführte Fallbeispiel ist ein fast wörtliches Zitat daraus.

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So einen Paragraphen gibt es nicht.

    Zunächst mal ist die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft keine abwertende Bezeichnung.

    Der aufnehmende Beamte wird sicherlich zu Recht unterbrechen und sagen das dies mit dem möglichen Sachverhalt einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nichts zu tun hat und bitten sich auf die Sachdarstellung zu beziehen.

    Ich befürchte allerdings, dass deine Fragestellung eine negative Einstellung zu jüdischen Mitbürgern implizieren soll.

    Dann hast du allerdings pech gehabt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das wird eine Beleidigung gewesen sein, § 185 StGB. Wenn diese Bemerkung in ehrverletzender Art und Weise geschieht, macht man sich strafbar.

    Auszug Lehrbuch StGB:

    "In der Bezeichnung eines anderen als 'Jude' kann aber dann eine Beleidigung liegen, wenn damit etwa im Sinne der Rassenideologie eine Herabsetzung gemeint ist."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur Dummen ist es wichtig, dass sein Nachbar Jude ist. Menschen mit Verstand benutzen wenigstens andere Vorwände!

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