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ALGII gesperrt!!!!! Wie läuft denn das mit der Miete?
Mir wurde ALGII gesperrt. Jetzt stehe ich mit der Miete im Rückstand und werde wohl auch gekündigt. Gibt es irgendeine Anlaufstelle, die mir in diesem Fall helfen kann? Ich möchte nicht unbedingt auf der Strasse stehen, zumal ich mich um Arbeit bemüht habe und diese auch nachweisen konnte. Habe auch Widerspruch eingelegt, dauert aber ewig bis der bearbeitet wird. Kann mir jemand Tipps geben??? Wäre euch dankbar dafür und danke schon mal vorab
10 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
ALG2 wird nicht sofort komplett gesperrt, es wird erstmal um 30% gekürzt, die Regelleistung, nicht die Miete.
Wenn es komplett bei dir gesperrt wurde, scheint da was anderes vorzuliegen, z. b. wollten die deine Nebenkostenabrechnung und du hast sie nicht vorbeigebracht, dann wird komplett gesperrt, sobald du die Unterlagen einreichst, ist die Sperre auch weg.
Wenn es geht, nenne mal den Grund der Sperre
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Man sollte immer die Warnungen der Ãmter ernst nehmen. Die sitzen am längeren Hebel.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Sieh' zu, dass Du das so schnell wie möglich geregelt bekommst. Wenn Du jetzt Dein Zuhause verlierst, sieht es zappenduster aus.
Immer einen Zeugen mitnehmen!
- kamikatze39Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die bei der ARGE müssen dich beraten, was du tun sollst. Wirst du nicht beraten, lasse den Chef kommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die ARGE Dir das Geld komplett sperrt, da muss schon was gravierendes vorgefallen sein. Normalerweise bekommst Du zuerst ein Schreiben - eine sogenannte Anhörung - in welcher die Sanktionen von 30% angedroht werden. Wenn Du darauf nicht reagierst, bekommst Du erstmal 30% weniger. Wenn Du Dich dann wieder "daneben" benimmst, gibts weitere. Die kündigen das aber alles vorher an und Du hast in der Regel genügend Zeit um Dich darum zu kümmern.
Wenn Du mit einer Monatsmiete im Rückstand bist, wird Dir die Wohnung nicht gekündigt.
Eine Anlaufstelle für rückständige Mieten gibts i.d.R bei jeder Stadtverwaltung (Soziale Hilfe bei drohender Obdachlosigkeit). Die treten allerdings nur ein, wenn Obdachlosigkeit unmittelbar bevorsteht. Für Mietrückstände bis zu 2 Monatsmieten ist die ARGE zuständig.
An Deiner Stelle würde ich mal ganz schnell zur ARGE hinfahren und das vor Ort klären. Dieser ganze Widerspruchskram bringt nichts. Papier hat bekanntlich Geduld auch bis zur nächsten und übernächsten Mietzahlung.
Dann würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Sag ihm, dass es Probleme mit der ARGE gibt, Du Dich aber darum kümmerst und dass sich die Mietzahlung diesen Monat verspäten wird.
Wenn Du Dich ordnungsgemäà verhalten hast und auch das Gespräch bei der ARGE nichts bringt, würde ich mir überlegen eine Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht zu erwirken.
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- 𐎗 lupa ණ ଲ ҉Lv 7vor 1 Jahrzehnt
gesperrt ist gesperrt - gilt auch für die Miete
gehe umgehend zu dem Sozialen Dienst (ist meist im selben Gebäude untergebracht) erkläre deine Lage, die finden eine Lösung und helfen dir.
@schichtel - doch sie dürfen die Mietzahlung einstellen
hatte gerade so einen Fall und die Person hat durch den Soz. Dienst Hilfe bekommen und die Arge hat dann die Miete gezahlt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Egal was auch der Grund sein mag, so ist die totale Sperrung rechtswidrig, auch wenn das SGB 1 § 66 es ermöglicht.
Du musst Soforthilfe beantragen. Diese muss man gewähren, da du aufgrund der Sperrung, hilfsbedürtig bist. Hierbei handelt es sich um einen zinslosen Kredit.
Quelle(n): http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__66.html - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Haben sie bei meiner Mutter und mir damals auch gemacht. Ergebnis war: Wir haben es gerade noch geschafft die Sachen vor der Zwangsräumung rauszuholen (Vermieter hat uns wg. Verzug gekündigt) - dafür haben wir bis in die Nacht alles ausgeräumt.
Mein Tipp: Such Dir schon mal ne Wohnung - sicherheitshalber. Auch bei uns war danach alles bezahlt, gekündigt wurde uns trotzdem, da wir mit zwei Zahlungen im Verzug waren, weil das Geld von der Arge noch nicht da war...
Ist nicht böse gemeint, hatte da aber sehr sehr schlechte Erfahrung. Ich meine: Ich musste ja auch noch zur Schule - muss ich jetzt auch noch.
Die neue Wohnung hat sich allerdings gelohnt. Liegt aber ca. 1 Stunde Fahrzeit entfernt von der alten.
Für U25 wird sofort voll gesperrt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn dir die Kohle gesperrt wird ist das eine Seite...die Mietzahlungen dürfen sie nicht einstellen, es sei denn du wurdest nachweislich bei massiver Schwarzarbeit erwischt!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Sperre hat mit Sicherheit einen Grund!
Wer Arbeit nachweisen kann, braucht kein ALG!