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Promillegrenze auf dem Fahrrad?

Es ist ja so, dass man, wenn man einen bestimmten Promillewert erreicht hat, auch auf dem Fahrrad seinen Führerschein verlieren kann. Gilt dabei auch die 0,0 Promillegrenze für Fahranfänger?

6 Antworten

Bewertung
  • Lord M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, in der Tat!

    Üblicherweise drücken die Polizisten ein Auge zu, so lange Du sicher fährst. Wenn Du aber auffällig bist, werden die Dich doch vom Fahrrad ziehen, und der Führerschein kann in Gefahr geraten.

    So bald Du am Straßenverkehr teilnimmst, hast Du Dich an die StVo zu halten. Dabei ist es egal, ob Du Fahrrad oder Auto fährst. Unter Drogen- und Alkoholeinfluss gilt jeder Fahrer, bedingt auch Fußgänger, für sich und für andere als Gefahr.

    Du kannst auch mit Punkten und Bußgeldern belegt werden, wenn Du mit dem Fahrrad verkehrt in die Einbahnstraße einfährst, bei rot über die Ampel gehst...

    Theoretisch kannst Du sogar als Fußgänger den Führerschein verlieren, allerdings habe ich noch von keinem solchen Fall wirklich gehört.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein,beim fahrradfahren,gilt 1,5-1,6.

    Quelle(n): selbst betroffen gewesen.
  • Jan M
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also bei mir verhält es sich so mit der Promillegrenze: Promillegrenze erreicht wenn ich beim Aufsteigen von der einen Seite aus wieder auf der anderen Seite vom Sattel rutsche!

    Mir ist egal wo da die Grenze liegt, denn ich darf laut TÜV eh keine Pappe machen, da ich ein eingeschränktes Sichtfeld habe.

    Also hoch die Tassen und dann brav nach Hause geradadelt!

    Prost Neujahr und en gutes solches :-))

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die grenze weiss ich nicht, aber du bist verkehrsteilnehmer und damit fällig.

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  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Nachgegooglet. Und überall taucht die Zahl 1,6 auf.

    Da steht´s noch genauer:

    http://strafzettel.de/index.html?/content/614.htm

  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich darf man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn man dazu durch Alkoholgenuß nicht mehr fähig ist. D.h. wenn du auf dem Fahrrad oder zu Fuß im Suff einen Unfall verursachst oder einen groben Verstoß gegen die StVO begehst, kann dich das auch den Autoführerschein kosten. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, daß du nicht die nötige Reife hast, ein Auto zu fahren.

    Aber solange nichts passiert, du gegen nix verstößt und noch schön gradaus fährst, kannst du auch mit anderthalb Promille straffrei radeln. Theoretisch zumindest.

    Ab 1,6 Promille ist das Radeln im öffentlichen Raum strafbar.

    Siehe z.B.

    http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic...

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