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Anonym
Anonym fragte in SportKampfsport · vor 1 Jahrzehnt

darf ich judo anwenden wenn ich einem anderen helfen muss?

darf ich judo anwenden wenn ich einem anderen helfen muss

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In der Not gibt es keine Regeln.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, in einer Gefahrensituation.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aus Nothilfe darfst Du sogar jemanden erschießen, der einen angreift. (Wobei sich dann die Frage stellt, wo Du die Pistole herhattest, aber das ist zweitrangig.)

    Notwehr ist die Abwendung von Gefahr von Dir selber; Nothilfe ist die Abwendung von Gefahr von jemand anderem, durch Dich. Für beide gilt: Die Gefahr muss unmittelbar sein (Dein Freund wird angegriffen), und andere Abhilfe ist nicht möglich (Polizei ist nicht da oder lässt auf sich warten). Du darfst jede Methode zur Gefahrenabwehr anwenden, die Dir bekannt ist, solltest aber darauf achten, auf tödliche Methoden zu verzichten, sofern möglich. (Verhältnismäßigkeit: Den finalen Rettungsschuss darf nur die Polizei setzen. Wenn DU jemanden aus Verdacht erschießt, dann hat's Dich.)

    Quelle(n): BGB und mein Wissen (Keine Rechtsauskunft, wie immer. Ich bin kein Anwalt.)
  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn jemand körperliche gewalt angetan wird und du ihm zur hilfe kommst, und die anreifer ihn immer noch nicht in ruhe lassen darfste los legen. Wenn man kampfsport lernt sollte man aber auch einschätzen können wann in und welchem maße man es anwenden darf

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja, aber nur, wenn person A perdon B körperlich angreift. Dann kannst du Person B helfen; beschimpft Person A Person B "nur" darfst du k e i n Judo anwenden, sondern Person B nur verbal unterstützen ;)

    Liebe Grüße ☼

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    sofern du es zur Selbstverteidigung (auch zur Verteidigung von 3ten)bzw. in einer Notwehrsituation einsetzt ja.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nur wens anders nicht geht aber in gefährlichen situationen immer

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist ganz klar geregelt: Wenn man sich selbst verteidigen muss, so nennt man dies "Selbstverteidigung". Wenn man anderen helfen muss, dann bezeichnet man dies als "Nothilfe". Beides ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und ausdrücklich zugelassen.

    In jeder Situation muss man aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten, also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen ...!

    Ralph P. Görlach

    http://www.budoten.com/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Judo hat (fast) nur harmlose Techniken, will heißen, nur welche, die keine krassen Verletzungen hinterlassen. Das heißt, die kannst du im Rahmen der Nothilfe immer anwenden. Genausogut kannste aber auch nen einfachen Stock nehmen und damit zuhauen. Is juristisch gesehen auch OK, solange du nur aufhörst, so bald der Angriff abgewehrt ist. Dann darfste nich weitermachen, ... mit was auch immer.

    Aber ganz ehrlich, wenn du erst darüber nachdenken musst was du machen willst, dann lass es lieber. Helfen passiert instinktiv und du wirst im Ernstfall nicht darüber nachdenken, ob du Judo anwendest oder nicht.

    @Alwin:

    Nein, du darfst natürlich niemand erschießen, auch nicht in Notwehr. Der Fachausdruck dafür wär Notwehrexzess bzw. Notwehrüberschreitung, weils fast immer diverse Möglichkeiten gibt jemand mit 'ner Schußwaffe auszuschalten, ohne ihn umzubringen. Allerdings ist es möglich, dass du vor Gericht mit sowas durchkommst, wenn festgestellt wird, dass du in der Situation überfordert warst, die Unverhältnismäßigkeit deines Handels zu erkennen oder der Angriff tatsächlich nicht anders abzuwehren war. Letzteres sind aber nur absolute Ausnahmefälle.

    Im übrigen steht sowas nicht im BGB. Da ist das StGB zuständig. Das BGB regelt nur Privatrecht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja denn eien Kampfsportart ist meiner Meinung dazu da denn Gegner auser Gefecht zu setzten und vor allem kann man ihn damit nicht wirklich verketzten so weit ich weiß und ine einer Gefahrensituation darf man sowas sowieso wenn es hilft.

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