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Was kann ein Vater tun damit er seine Kinder sehen darf?
Beide sind getrennt-Mutter enthält ihm die Kinder vor und das seit 6 Wochen.Termin beim Judendamt ist erst Mitte Februar.
Er will seine Kinder alle 14 Tage sehen am WE.Die Mutter sagt nein.
Was kann er bis dahin tun das er die Kinder vielleicht doch sehen kann?
Sein Anwalt ist auch im Urlaub......
@Freak@ Die Kinder sind 3 und 1 Jahr alt.!!!!!
Jugenamt hat über die Feiertage geschlossen.Erst ab nä.Woche wieder...
11 Antworten
- pinguin_masterLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ohne das Besuchsrecht (ggf). einzuklagen ? NICHTS !!
Nachtrag:
Wenn ihm das Besuchsrecht bereits eingeräumt wurde, dann kann er eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht versuchen zu erwirken. Geht meist innerhalb weniger Stunden und kostet so etwa 60 Euro
Quelle(n): eigene Erfahrung - anotherLv 5vor 1 Jahrzehnt
beim jugenamt anrufen.
nicht erst auf den termin warten.
der anwalt hat hiermit nichts zu tun und er hat das umgangsrecht, was die mutter ohne schwerwiegende gründe nicht enthalten kann.
- 🐟 Fish 🐟Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ohhhhhhh Dexaa du bist soooo blauäugig.
Wenn die Mutter keinen Bock hast kannst du mit noch so vielen Beschlüssen Urteilen und Jugendämtern rein garnichts machen. Ich selbst habe 6 Urteile, sorry 7 Urteile gegen die Mutter erwirkt und kann sie mir heuite aufs Klo hängen. Du hast genau zwei Möglichkeiten wenn solche KINDERSCHÄNDERINNEN keine Lust haben den Umgang zuzulassen. Entweder du küsst der Mutter die Füsse und hast vieleicht Glück das du deine Kinder siehst oder du gibst sie auf.
@Pinguin die Beschlüsse nützen garnichts wenn die Mutter nicht will, denn Ermächtigungsbeschlusse gibt es nicht im Umgangsrecht.Macht zumindest kein Richter.
- cokeLv 4vor 4 Jahren
Gegen ein gewisses Kostgeld ist nichts einzuwenden, da die Kinder damit auch lernen, dass das Leben etwas kostet und nicht alles vom Himmel fällt! Gerade die Kinder, die in ihrem Leben jeden Wunsch erfüllt bekamen, auch in finanzieller Hinsicht, sind meist die, welche nie lernen mit Geld umzugehen! Verallgemeinern kann guy das natürlich nicht!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Welches Jugendamt hat nicht am 29 und 30.12 bzw. am 2.1. auf?
Da gibt es ganz sicher mindestens einen Notdienst.
Ansonsten hör auf Pinguin.
Die Mitarbeiter der Gerichte haben an diesen Tagen auch Dienst.
- celuschLv 4vor 1 Jahrzehnt
Z.Z. und so leid es mir tut kann er nichts machen, die Kinder sind noch zu klein um selber zu entscheiden und da kann nur das Jugendamt oder der Anwalt helfen, er soll aber nicht warten bis zum Termin beim Jugendamt sondern gleich nächste Woche gehen und die Dringlichkeit erklären und sagen das er nicht bis Feb. warten will und sobald der Anwalt da ist sollte er sich an ihn wenden.
- dominaarielleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Schliesse mich Freak F an...ist doch traurig das Eltern bzw Mütter immer noch diese Masche fahren mit Kindesentzug..das ist sowas von idiotisch und gemein ihren Streit auf dem Rücken der Kinder auszutragen.
Macht wie gesagt ein heimliches treffen aus
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Es gibt die Möglichkeit, den Anwalt vor dessen Urlaub loszuhetzen. Ausserdem gibt es einen Eilantrag beim Familiengericht, der dann einsetzt, wenn einer der Beteiligten sich rechtswidrig verhält. Das dürfte hier der Fall sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich kenne es leider nur anders rum... nämlich das der Vater seine Kinder nicht mehr sehen WILL.
Und das ganze habe ich gleich bei zwei Vätern.
Was macht man da als Frau und Mutter, wenn das JA sagt, die könnten nix dran machen?
- vor 1 Jahrzehnt
Tja wie das halt so ist: Der einzige Grund warum es Frauen gibt, ist den Männern das Leben zu versauen.
Wahrscheinlich musst Du auch noch jeden Monat kräftig blechen?!
Deswegen: Immer schön aufpassen, ansonsten geht es Euch so wie dem Fragesteller und Millionen anderer Männer, die von ihren Ex-Frauen geknechtet und enteignet werden.
Zum Glück bin ich weder verheiratet noch Vater, am sichersten wär's man lässt sich kastrieren! *lol*
Ich würde mir in so einer Situation nen Strick kaufen!