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Hartz VI Empfängerin?

Ich ziehe am 15.01.09 in eine neue Wohnung,

da ich hier aus Finaziellen Gründen mit einen Mann zusammenlebte, der entpuppte sich als starken Alkoholiker so, dass ich es nicht mehr ertragen kann. Beweise liegen reichlich vor)

Jetzt habe ich eine Wohnung gefunden für mich alleine,

50qm und die Kaltmiet beträgt 250 Euro und 60€Nebenkosten!

Hoffe dass ich dies vom Amt gezahlt bekomme,

wer weiß mehr darüber?

Danke im vorraus

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    alsoooooooooooooo

    1. wenn du umziehn willst, musst das beim amt melden und zwar BEVOR du den mietvertrag unterschreibst, denn wenn du das nicht machst übernehmen sie auch die kosten nicht dafür

    2. es gibt keine qm-begrenzung mehr sondern nur noch eine kaltmietenregelung zzgl nebenkosten

    und soweit ich noch weiß, liegt der satz (kann bundesland abhängig unterschiedlich sein) bei 272.-€ kalt

    also mach am besten am montag nen termin aus oder informier dich zumindest per tel, bevor du dir selber die gelder streichst weil du zu voreilig warst...

    ne rückmeldung von dir wäre nett, wie es nun gelaufen ist

    gruß angi

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Leute, informiert Euch beim Amt bevor ihr sagt 50m² würden ihr nicht zustehen.

    Jedes Bundesland und jede Kommune hat andere Sätze.

    Solange die Miete (+Nebenkosten) unter dem vom Amt vorgeschriebenen Satz für 1 Person liegt kann die Wohnung auch 50m² betragen.

    Was wollt ihr denn machen wenn es in der Stadt keine 45m² Wohnungen gibt - etwa 5m² abteilen die sie nicht betreten darf ?

    MfG

  • vor 1 Jahrzehnt

    geh doch einfach zum amt und informiere dich ;)

    am besten ist immer wenn man sich selbst darum kümmert, macht auch einen besseren eindruck

  • vor 1 Jahrzehnt

    In einem solchen Fall würde ich vorweg das OK vom Amt einholen!

    Das ist vernünftiger, als nachher den grossen Katzenjammer zu erleben.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das mit max. 45m² ist quatsch, auch Wohnfläche von 50-55m² werden übernommen, nicht die Wohnfläche ist die alleinige Bemessungsgrundlage, sondern auch die Höhe der Miete. Diese muss ortüblich sein, in Großstädte sind 250 Euro spottbillig, auf dem Land und ein 100 Jahre altes Bauernhaus wäre die 250 Euro schon zuviel.

    Es kommt also auch noch darauf an, wie hoch die ortübliche Miete bei dir ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer sich arbeitslos meldet, der kann auch mit der Übernahme von Wohnkosten rechnen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Warmmiete für eine Person sollte die 360 Euro-Grenze nicht überschreiten.

    Mit deinen 310 € liegst du darunter und mit 50 m² passt es auch, so sollte es hierbei keine Probleme geben.

    Du musst jedoch vorher einen Antrag stellen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das muss möglich sein. (bis zu 50m² für eine Person ist zulässig) . Du mußt es nur rechtzeitig dem Amt mitteilen und den aktuellen Mietvertrag vorlegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Kosten so im Rahmen liegen ist das sicher OK und wird genehmigt. Du soltest mal versuchen mit deinem Mann klar zu kommen, sicher bedrückt ihn was. Spreche mit Ihm und macht mal was schönes zusammen, dann hat er es auch nicht nötig sich mit Alkohol zu besänftigen. Wenn ´Du interessant für Ihn bist sieht es ganz anders aus. Aber wenn Ihr nur vor der Glotze sitzt ist es nun mal langweilig für den mann. Du hast doch sicher was zu bieten um Ihn zu etwas zu ermuntern, oder? Versuche es mal dann klappt es auch mit der Gemeinsamkeit. OK?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt letztendlich auf den Sachbearbeiter an,ob der /die sich wegen 5 qm noch ins Hemd macht.

    Besorge Dir auf jeden Fall ein ärztliches Attest,aus dem hervorgeht,daß Du wegen der Alkoholsucht Deines Mitbewohners unter enormem Stress mit psychosomatischen Störungen leidest,und daß Du Dich nicht sicher fühlst dort.

    Es gibt bestimmt einige Härterfallklauseln.Sien zu,daß Du zu einer SachbearbeiterIN kommst.Männer neigen in dieser Frage eher zu der Ansicht."Ei was issen da schlimm dran,wenn de mann ma en schobbe drinkd..."

    Notfalls lasse Dich von einem Anwalt beraten.Der sagt Dir auch,was Du machen mußt,um beim Gericht einen Beratungsscheinzu bekommen,(wg.der Honorarfrage).

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