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Nebenkostenabrechnung - Muss ich eine Frist setzen?

Hallöchen,

hab mal eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Klar ist es für mich, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres (jetzt z. B. bis zum 31.12. 2008 die Abrechnung von 2007) dem Mieter zukommen lassen muss, um selbst seine Forderungen geltend zu machen. Wie ist es allerdings als Mieter, wenn man Geld zuviel gezahlt hat? Ich weiss auch, dass das Geld nicht verloren geht, und der Vermieter es mir auszahlen / verrechnen müsste. Allerdings: Muss ich den Vermieter auffordern, mir die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen oder aber brauche ich das als Mieter nicht, um an mein Geld zu kommen? Mein Problem ist es nämlich, dass der Vermieter bis im neuen Jahr nicht zu erreichen ist. Verfällt dann mein Anspruch, wenn ich ihm keine Frist setze?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich glaube seine Sorge ist unbegründet.

    Dein Vermieter wird dir dein (wenn überhaupt) zu viel gezahltes Geld

    mit der neuen Betriebskostenvorauszahlung verrechnen:heißt deine

    neue Miete wird angepasst.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Forderung verjährt erst nach 3 Jahren

    Drohe aber dem Vermieter an, dass wenn die Abrechnung nicht kommt Du Deine Vorauszahlungen einstellst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich ist es richtig, dass der Vermieter die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. des Folgejahres dem Mieter zugestellt haben muss (also für 2007 bis zum 31.12.2008). Tut er das nicht, hat er ggü. dem Mieter keine Ansprüche mehr.

    Das entbindet ihn jedoch nicht von der gesetzlichen Pflicht, die vorausgezahlten Betriebskosten abzurechnen. Dein Anspruch verjährt nach drei Jahren, allerdings erst gerechnet ab Zugang der Abrechnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ein Jahr hat er nicht Zeit, er muss die NK Abrechnung bis 06 gemacht haben , sonst kannst du das ganze Geld was du im voraus gezahlt hast zurück fordern., Er kann sich nicht ewig Zeit lassen dafür. Um allem rger zu umgehen würde ich das Geld was ich zurück Bekäme von der Miete abhalten.

    Ich würde ihn freundlich bitten das Geld bis dann und dann zu zahlen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Frist ist unwichtig. Der Gesetzgeber und die geltende Rechtsprechung haben da ihre ganz eigenen Vorstellungen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, dein Anspruch verfällt nicht- keine Sorge. Das ist der Vorteil des Mieters.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du die Zählerstände nicht selbst abgelesen und die jeweiligen Daten an die Abrechnungsfirma übermittelt hast, mußt du dich gedulden, bis die Jahresablesung durchgeführt wurde. Dann dauert es nochmals ca. 4 - 6 Wochen, bis die Daten dem Vermieter zur Verfügung stehen. Erst dann kann er die Abrechnung machen. Ruf ihn doch einfach mal an sobald er zurück ist und hak nach, wann du mit der Abrechnung rechnen kannst.

    2007 sollte eigentlich längst abgerechnet sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    einen EVU gegenüber könnte ich das ja mit dem Guthaben verstehen, aber ein Guthaben was entsteht wenn es um die Nebenkosten aus einem Mietverhältnis geht ist ja in dieser Zeit ehen unwahrscheinlich.

    Das des EVUs wird aber automatisch angerechnet.

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