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Anonym
Anonym fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich Unterhalt für die Mutter meines Kindes (die nicht meine Ehefrau ist) zahlen?

Hallo!

Ich werde in Kürze Vater. Für das Kind muss ich (möchte ich und werde ich es auch) Unterhalt zahlen. Ich bin jedoch mit der Mutter meines Kindes nicht verheiratet. Sie arbeitet nicht, ich verdiene jedoch überdurchschnittlich. Muss ich dann trotzdem für Sie Unterhalt zahlen?

22 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, so sagt es das Gesetz.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, weil Du der Kindsvater bist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    aber ja - musst du - das ist gesetz

    solange dein kind die mutter brauch - musst du auch für die mutter unterhalt zahlen -

    wenn dein kind alt genug ist für den kindergarten und ein platz zur vefügung steht

    und die mutter einen teilzeitjob bekommt

    musst du zahlen

    das ist gesetz

    sei ein stolzer vater - alles gute

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie es gerichtlich aussieht, das weiss ich net. Aber stell dir mal vor, du zahlst für´s Kind, aber nicht für diese Frau.

    Glaubst du, sie wird dem Kind von dem bisschen Geld alles kaufen könne, was das Kind braucht?

    Guck dir doch mal die Preise heutzutage an. Was wenn das Kind auf irgendwas allergisch ist und spezielle Nahrung oder Kleidung braucht?

    Und von dem Unterhalt, das du dem Kind zufliessen lässt, wird man das net bezahlen können.

    Ich betrachte es jetzt nicht von gesetzlicher Sicht, sondern von humaner und logischer Sicht:

    Du warst mit der Frau im Bett, und hast sie zur Mutter DEINES Kindes gemacht, und diese Frau wird DEIN Kind grossziehen, nicht das des Nachbarn. Und da sollte durch das Kind schon eine Art Verbindung noch da sein. Egal ob verheiratet oder nicht. Diese Frau hätte ja DEIN Kind genauso gut auch abtreiben können, oder?

    Dann bräuchtest du nix zahlen und hättest deine Ruhe.

    Wenn dir was an der Frau liegt, bezahle aus humaner Sicht wenigstens 1 Jahr lang, bis der Knirps nicht in die Krabbelstube kommen kann und sie dann selbst arbeiten gehen kann.

    Und wenn du eh schon einen Job hast, dann sei dieser Frau auch bei der Jobsuche behilflich.

    Rede mit der Mutter deines Kindes. Denn schliesslich hattet ihr mal Gefühle füreinander, oder? Oder wurde das Kind einfach so gezeugt?

    Na also, siehst du? Dann fass dir ein Herz und rede mit der Frau und unterstütze sie, wo du nur kannst.

    Ich kenne ja deinen Familienstand net. Aber selbst wenn die eigene Frau was dagegen hätte: Das ist DEIN Kind, und SIE ist die Mutter DEINES Kindes, und das hätte dann somit auch diese Frau zu akzeptieren.

    Denn das Würmchen kann nichts dafür. Und wenn du dein Kind nicht gerne leiden siehst, dann sieh auch zu, dass es der Mutter gut geht.

    MfG

    Gina M. (Hamaliela)

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja für die Mutter muß auch gezahlt werden allerdings nur die ersten drei jahre bis das Kind im Kindergarten ist..denn ab da ist es der Mutter zu zu muten wieder arbeiten zu gehen.

    wohnt Ihr zusammen ?? oder seit Ihr getrennt ?

    weil wenn Ihr zusammen wohnt dann wird dein Gehalt beim Erziehungsgeld angerechnet...

    Quelle(n): eigene erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne da aber einen Fall, da musste der Mann die ersten 2 Jahre auch für die Frau zusätzlich Unterhalt bezahlen und das wird vom Verdienst des Mannes ausgerechnet und läuft über das Jugendamt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Elternteile die ein nicht ehelich geborenes Kind betreuen sind neuerdings mit Ehegatten die Unterhalt wegen Kinderbetreuung erhalten gleichrangig.

    Früher war der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter in der Regel auf 3 Jahre befristet und war nur im Ausnahmefall auch länger geschuldet.

    Durch die (im Wesentlichen erfolgte) unterhaltrechtliche Gleichbehandlung mit der ehelichen Mutter bedeutet dies eine erhebliche Stärkung der rechtlichen Position nichtehelicher Eltern im Vergleich zur alten Rechtslage.

  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Nach geltendem Recht müßtest Du ihr Unterhalt gewähren, wenn sie nicht selbst für sich sorgen könnte, da sie durch die Sorge um ihre Kinder gebunden wäre. Da dem nicht so ist, da Du Dich um das type kümmerst, ist ihr die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes zuzumuten. In jedem Fall hast Du Anspruch auf Unterhalt von Deiner Frau, replaced into in Deiner subject Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bedeutet. Damit wird sich auch das Jugendamt darum kümmern, dass es den Unterhalt von Deiner Frau zurück bekommt - additionally der Druck auf sie wird mal erhöht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, du musst Unterhalt für die Mutter zahlen.

    Weil sie dein Kind bekommt kann sie nicht arbeiten- somit musst du für ihren Lebensunterhalt sorgen.

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