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Kann man gezahltes Gehalt zurückfordern?

Ich habe vor drei Monaten die Arbeitsstelle gewechselt. Mein vorheriger Arbeitgeber (ein Amt) bezahlt mir aus irgendeinem Grund immer noch weiter Gehalt. Bis jetzt habe ich es einfach komplett auf Seite gelegt und dachte mir, so nach ein, zwei Monaten fällt es dem auf. Aber jetzt habe ich pünktlich zu Weihnachten noch den Gehaltszettel für Dezember bekommen.

Kann mein vorheriger Arbeitgeber das Geld zurückfordern oder kann ich es behalten?

Ist ja immerhin sein Fehler und brauchen kann man es immer (geht schon um 3600€).

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich kann dein alter AG das Geld zurückfordern. Du hast für dieses Gehalt ja keine Leistung erbracht. Zudem ist dir bekannt, dass dir dieses Geld nicht zusteht. Eventuell musst du sogar den Betrag verzinst zurück erstatten. Ausgeben darfst du es auf gar keinen Fall. Am besten wäre, wenn du deinen alten AG auf diese Fehlbuchungen hinweist. Das wäre ein Zeichen von Anstand und Größe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du das Geld ohne rechtlichen Grund erlangt hast, kann er es nach § 812 BGB zurückfordern (sog. ungerechtfertigte Bereicherung). Da du weißt, dass es keinen rechtlichen Grund dafür gibt, dass du dieses Geld erhältst, steht dir auch nicht die Einrede der Entreicherung nach § 818 Abs. 3 zur Verfügung. Das ginge nur, wenn du im guten Glauben wärst, dass dir das Geld zustünde. Dann könntest du es ausgeben und müsstest es dann nicht zurückzahlen. Da du aber wie gesagt den Grund kennst, und dir auch niemand abnehmen wird, du habest das für korrekt gehalten, wirst du es ihm zurückzahlen müssen, es sei denn er merkt es innerhalb der Verjährungsfrist nicht.

  • Frank
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    ging mir auch schon einmal so und mußte es auch zurückzahlen .

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, der frühere AG kann das Geld zurückfordern weil dies offensichtlich falsch ausgezahlt wurde. Du hast dafür ja keine Gegenleistung erbracht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    natürlich kann er es zurückfordern

    machst du nie fehler?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Oh, dass ist aber ein schwieriger Fall!

    Aber ich denke, Du wirst das zurückzahlen müssen!

    Evtl hast Du dich sogar strafbar gemacht, dass du das Versehen nicht gemeldet hast!

    Sind den Versicherungsbeiträge auch gezahlt?

    Ich würd es melden, denn auffliegen wird das auf jeden Fall und irgendein armer Personalkostenbuchhalter wird dann mächtig eins auf die Mütze bekommen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Betrüger würd ich nun nicht sagen...

    aber in der tat solltest du das geld nicht ausgeben, weil früher oder später jemandem etwas auffallen wird, und dann wirst du das geld auf heller nd pfennig zurückzahlen müssen. die zinsen darfst du aber behalten glaub ich, also wäre eine sparanlage vielleicht eine gute idee.

  • vor 1 Jahrzehnt

    meine meinung

    er kann zurück fordern

    du hast keine leistung dafür erbracht -

    vor vielen jahren ist mir das auch passiert - damasl 500 DM

    ich konnte es behalten - das geld wurde mir als leistungszuzahlung

    gegeben - guter arbeitgeber - damals

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er kann es zurückfordern wenn die Buchhaltung das merkt klar, ist ja ohne recht bezahlt und jeder macht mal fehler

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lege das Geld schön zur Seite und gebe es auf keinen Fall aus.

    Du musst das nicht melden, sondern kannst einfach abwarten was weiter passiert.

    Falls sich Dein ehemlg. Arbeitgeber irgendwann meldet, musst Du es zurückzahlen.

    Wenn nicht, hast Du ein fettes Sparbuch.

    Ist doch nicht schlecht, oder?

    Frohe Weihnachten.

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