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ute d fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Kann eine Mutter für den Fall das ihr etwas passiert vorher bestimmen, von wem ihr Kind betreut wird?

Kann eine alleinstehende Mutter,die das alleinige Sorgerecht hat, für den Fall das ihr etwas passiert, vorher eine Erklärung hinterlegen (beim Jugendamt?) wer das Sorgerecht für ihr Kind bekommen soll?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sie kann Vorschläger unterbreiten. Die Entscheidung fällt das Familiengericht

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, aber das muss vom Notar beglaubigt werden und wird juristisch wie ein Testament behandelt.

    wenn Du sicher sein willst, dass es im Fall eines Falles auch gefunden wird, deponierst Du es am besten bei der Person, die Du als Deine Stellvertretung ausgesucht hast, damit sie/er sich legitimieren kann.

    NICHT beim Jugendamt hinterlegen.

  • Anonym
    vor 4 Jahren

    Die Politiker sollte guy solangsam mit einen Dicken Knüppel aus dem Land jagen. zuerst vernichten sie damit wieder mal andere gut bezahlte Jobbs und desweiteren wer wäre dafür wiklich geeignet sowas zumachen.... Noch dazu stellen sie alle Alg2 Empfänger als Menschen 2 Klasse hin die nichts selber auf die Reihe bekämen... Für solche Fälle gab es schon immer das Jugendamt die sich darum gekümmert haben. Wenn das so weiter geht können sie doch gleich allen Kindern die Hartz 4 beziehen solche Sterne auf die Kleidung nähen wie es schon mal vor über 60 Jahren gemacht wurde... Wo bleibt die Würde des Menschen wie es im Gesetz steht " Die würde es Menschen ist unantastbar " In dem 2nd wo sich alle Kinder als Hartz 4 Emfänger auten müsste wäre die Würde nicht mehr gegeben...... DIE GRÖSSTEN VERBRECHER SITZEN IN BERLIN

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich sage es nur ungern, aber Mutter Schagalla ist im Recht, wenn sie schreibt:

    Sie kann Vorschläger unterbreiten. Die Entscheidung fällt das Familiengericht.

    Einziger Fehler: Vorschläger sind zu brutal, besser wären Vorschläge!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das schreibt man in ein Testament (handschriftlich, datiert und unterschrieben) und legt es zu den Papieren.

    Vormundschaftsgerichte sind froh, wenn sie Anhaltspunkte haben, die ihnen sagen was im Sinne der Mutter gewesen wäre.

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Erstens kommt es anders ,zweitens alls man denkt.

    Auch wenn eine alleinstehende Mutter vorsorglich

    und fürsorglich im Sinne des Kindes gehandelt

    hat, entscheidet einzig und allein das Jugendamt

    über das Schicksal des Kindes.

    In den meisten Fällen wird der Vorschlag der Mutter

    berücksichtigt.

    Leider sind aber einige Jugendämter personell

    schlecht sortiert ,so das Fehlentscheidungen,und das sind dann diese sogenannten Zeitungsaufreisser ,die

    dadurch enstehen zum Leidwesen des Kindes.

    Frohe Weihnachten hajokl .

  • vor 1 Jahrzehnt

    normalerweise sind das die Taufpaten, deswegen hat man sie ja

    möchtest du es aber anders regeln musst du das notariel beglaubigen lassen und ein richter muss das erstprüfen ob diese Person "fähig" ist das kind zu übernehmen.

    Das weiss ich deswegen, weil meine Stiefmama vor 2 Jahren krebs hatte. Und wäre sie gestorben, wollte sie nicht das meine Schwester zu der Patin kommt. und da musste sie das so am Gericht machen lassen wie oben beschrieben. Sie wollte erst, das ihre Eltern meine Schwester nehmen (also die Grosseltern) das Gericht hatte aber beschlossen das sie mit 60 zu alt dafür seien und sie musste andere vorschlagen...und wäre sie gestorben wäre sie zu meinem Onkel gekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja kann bestimmt werden, muss schriftklich festgehalten werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit einem Aufenthaltsbestimmungsrecht,kann sie jemanden festlegen,der im fall,ihr passiert was,sich um das kind kümmert.wenn nicht,schaut man wer als nächstes wäre-sprich der vater oder die großeltern.is da keiner,muß das jugendamt entscheiden

    Quelle(n): eigene erfahrung
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