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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungTrivialwissen · vor 1 Jahrzehnt

Was außer Vernunft dürfen Beamte eigentlich annehmen?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jegliche Art von Zuwendungen (Geschenke, Geld) dürfen sie nicht annehmen und müssen es dem Dienstherrn abgeben, sonst kann ihnen Korruption unterstellt werden, was disziplinarische Folgen hat. Aber nette Worte und Verständnis der Mitmenschen jederzeit.

    Das mit der Vernunft habe ich nicht so richtig verstanden :-)

    @ CoseDola .. seit wann bekommen Beamte Belohnungen?? LOOOOL

    @ Arminius 56 ... ich sage nichts ohne meinen Anwalt :-)

    @ Bernard .. ähm, wie kommst Du jetzt darauf? Soll doch sicher ein Kompliment gewesen sein, oder??

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @Susi Sonnenschein

    Komisch, warum suggerriert mir deine Antwort eigentlich, daß du möglicherweise auch zu den Betroffenen zählen könntest? ;-)) :-))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Beamte dürfen jede Menge Luft zum atmen, Bewegungsfreiheit und geistige Überlegenheit, sowie kostenlose Überstunden annehmen. Sonst aber nichts weiter.

    Gruß Rosario

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihre Uniformen vom Reinigungsservice dürfen sie ebenfalls annehmen. Ausserdem dürfen sie annehmen, dass ihre Uniformen ordnungsgemäss gereinigt wurden und die Kosten der Staatskasse zur Last fallen (im letzten Punkt bin ich aber nicht ganz sicher).

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  • vor 1 Jahrzehnt

    @ Susi das ist nicht ganz richtig.

    Annahme von Belohnungen und Geschenken:

    1. Die Annahme von Belohnungen und Geschenken, die einer Mitarbeiterin/ einem Mitarbeiter in Bezug auf ihre/seine Tätigkeit angeboten werden, ist grundsätzlich untersagt.

    Dies umfaßt nicht nur Gegenstände, sondern auch alle sonstigen Leistungen (Einladungen zu Essen, Kurzreisen u.ä.) und geldwerten Vorteile ( besondere Rabatte auf Firmenpreise u.ä.)

    Allein die Möglichkeit des dienstlichen Bezuges reicht aus!

    2. Die Bereichsleiterin/ der Bereichsleiter kann die Annahme

    ausnahmsweise genehmigen / bei Werbeartikeln), wenn der Wert des Geschenkes den Betrag von 10,23€ nicht übersteigt.

    3.Soweit außergewöhnliche Umstände dies rechtfertigen, kann die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister auf Empfehlung der Fachbereichsleiterin/ des Fachbereichsleiters im besonderen Ausnahmefall die Annahme eines höherwertigen Geschenkes genehmigen.

    Ziff.2.13 der Allgemeinen Geschäftsanweisungen

    Quelle(n): @Susi Ich arbeite im öffentlichen Dienst und dies ist ein Teil der uns durch den Arbeitgeber übergeben wurde. Betroffen sind davon natürlich auch die Beamten.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das übertriebene Schlafgeld, genannt Gehalt. Dies gilt auf der ganzen Welt.

    Roland H

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    nichts

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur Bares!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie dürfen annehmen das sie zu was taugen .

    Quelle(n): Angestellter im Ö-Dienst
  • vor 1 Jahrzehnt

    ..aber da sind die Beamten ganz konsequent --sie nehmen NICHTS an ...und Vernunft schon gar nicht !

    @ Susi -nur eine Frage ...bist du blond ?

    @ Susi --aber klar ..was denn sonst ??:)

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