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Wer übernimmt die Kosten für eine Entziehungskur?

bei Alkoholabhängigkeit? Die krankenkasse oder der Rententräger?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Entwöhnungsbehandlungen für ambulante oder stationäre Therapien

    zählen zur Med. Rehabilitation , und werden von Krankenkassen und

    Rentenversicherungsanstalten übernommen .

    Die Krankenkasse ist zuständig für die Entzugsbehandlung im Krankenhaus (Akutbehandlung bei toxisch bedingten Zuständen wie Koma , Dilir und psychiatrischen Komplikationen .)

    Die Rentenversicherungsanstalt ist Kostenträger bei Rehabilitationsbehandlungen in REHA-Einrichtungen .

    Werden die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

    der Rentenversicherung vom Versicherten nicht erfüllt , so übernimmt

    die Krankenkasse die Kosten für die Entwöhnungsbehandlung .

    Die Grundlagen zur gesetzlichen Regelung für die Leistungen

    zur medizinischen Rehabilitation regelt das Bundessozialgesetzbuch

    V und SGB IX .

    Die Krankenkassen erbringen nach §11 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit §§ 40 und 41 SGB V Leistungen zur Rehabilitation ,

    wenn die kurativen Massnahmen der ambulanten Krankenbehandlung nicht ausreichen .

    Quelle(n): Arbeit im Med.Bereich , Suchtkrankenhilfe
  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Stationäre Entgiftung? - Krankenkasse

    Langzeittherapie - Rententräger (LVA, BfA)

    Entziehungskur ist so ein schwammiger Begriff, weil er Entzug und Kur enthält.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ullis und Arminius`s Antworten sind korrekt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @Alwin E

    Die Krankenkasse übernimmt lediglich die Kosten für eine "sofortige stationäre Entgiftung (max. 9 Tage Krankenhausaufenthalt)". Die Kosten für eine "mehrmonatige Langzeittherapie (Entziehungskur)" trägt der Rentenversicherungsträger. Das Beantragungsverfahren für die Langzeittherapie wird aber sehr oft vom Krankenhaus und der Krankenkasse während der Entgiftung eingeleitet!

    Quelle(n): Eigene Erfahrungen!
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ähm, meine Ausbildung zum Sozialarbeiter ist nun schon etwas länger her, aber soweit ich weiß, übernimmt das bei einer akuten Entziehung die Krankenkasse, und erst wenn es länger dauert der Rententräger.

    Korrigiert mich, falls ich falsch liege; mit dem neuen SGB bin ich nicht so vertraut.

    ---

    edit:

    Ulli hat Recht. Danke für die Auffrischung meiner Kenntnisse.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    der Rententräger ...

    nur in Ausnahmefällen die Krankenkasse

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Kostenträger. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Krankenkasse oder auch die Rentenversicherungskassen. Mal sehen, wer auf den Antrag antwortet.

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