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So, nun war die Vermieterin da und hat den Hund gesehen?

Also, ich fang mal an ohne lange rum zu diskutieren.

Als mein Hund noch klein war, habe ich es meiner Vermieterin gesagt, ich sagte: Frau *****, ich habe einen kleinen Hund. Sie sagte, ja schön und verträgt er sich mit den Katzen? Ich sagte: Ja, wunderbar.

Jetzt war sie da und der Hund ist etwas gewachsen, etwas nur :-)

Sie sagte: Ist das denn der kleine Hund ? (GoldenRetriever, 7 Monate, 25 Kilo) ich sagte: Ja, das ist er, er ist etwas gewachsen. Sie : Das ist doch aber kein kleiner Hund. Ich: Doch, als ich es ihnen sagte, war er noch klein.

Sie: Ja gut, sie haben es ja nicht schwer mit ihm, keine Treppen und ein Garten ist auch da, sie kenne sich mit Hunden aus, sie hatte einen kleinen Hund.

Habe nichts mehr von Ihr gehört, sie schreibt mir immer Briefe per Einschreiben ect. und mag mich nicht wirklich, das hat ganz andere Gründe, das hat nichts mit dem Mietverhältnis oder dem Hund zu tun.

Kann sie mir jetzt die Wohnung kündigen und meinen kleinen Hund als Grund angeben?

Der Hund bellt nie und die Nachbarn freuen sich über den Hund, er sei so lieb und man merkt gar nicht, das einer im Haus ist.

Update:

Im Mietvertrag steht, Tierhaltung nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt.

Sie wusste, dass ich Katzen hab, den Hund hab ich mir dann eben auch noch angetran, die Wohnung ist gross und wohne ländlich.

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da gibt es nur eins: Die Frau zum Kaffee einzuladen und ihr den LIEBEN Hund schmackhaft zu machen. SO dass sie einen Nachtrag im Mietvertrag unterschreibt, dass der Hund gehalten werden darf. sonst bleibt es ein Roulettespiel! Wenn im MV drinsteht, dass Hundehaltung genehmigt werden muss, dann sollte man das SCHRIFTLICH tun.

  • Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Da leben wir immer noch in der Steinzeit.

    In jedem "anstädigen" Mietvertrag steht es, dass Tierhaltung verboten ist.

    Das ist aber durch Urteile nicht so.

    Dieses Verbot ist Sittenwiedrig.

    Kein Kündigungsgrund.

    Vor allem nicht, wenn alles Normal, und ohne Lärm verläuft..

    Frohe Weihnachten, Dani.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nee die hätte dir die Tiehaltung von Anfang an verbieten müssen,jetzt ist es zu spät also wegen dem Hund zu kündigen.

    Aber wo ein Wille........

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann dich nur kündigen, wenn in deinem Mietvertrag etwas über Haustierverbot steht, oder zu den Haustieren spezielle Angaben stehen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Wenn im Vertrag nichts davon drin stand das keine Tiere ins Haus mitgebracht werden dürfen eigentlich nicht, außer wenn die andern Mieter sich beschweren.

    Lg Lara

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, was Du einmal unterschrieben hast ist nicht mehr rückgängig zu machen und wenn im Mietvertrag drinsteht, das keine Tierhaltung erlaubt ist, außer Wellensittiche und Zierfische, dann kann Deine

    Vermieterin immer auf ihr Recht pochen und Dir verbieten den Golden Retriver weiter in der Wohnung zu halten, auch wenn er noch so brav ist und tut Keinem etwas, sonst droht Kündigung. Ich würde an Deiner Stelle mir eine andere Wohnung in Deiner Gegend suchen, es sind bestimmt welche frei, wenn da Tiere erlaubt sind, dann kündige Deinen

    alten Mietvertrag und ziehe aus. Das brauchst Du erst im nächsten Jahr, eine Galgenfrist muß Dir die Vermieterin geben, bis das du eine geignete Wohnung gefunden hast. Hannes

  • vor 1 Jahrzehnt

    glaube schon dass deine Vermieterin den Hund duldet, sonst hätte sie es dir bestimmt gesagt, als sie den Hund jetzt gesehen hat. Oder ist sie eine Person die alles nur schriftlich macht? Dann musst du abwarten ob etwas in der Richtung kommt. Andererseits würde ich mich an deiner Stelle dann darauf berufen, dass sie den Hund schon etwa 7 Monate stillschweigend geduldet hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich gelten Zusagen für ein Hundeleben. Da es nicht schriftlich gegeben wurde, ist es fraglich ob die Dame das nicht bestreitet. Sie kann, wenn Sie die Genehmigung nicht gegeben hat, darauf bestehen, dass der Hund abgeschafft wird. Ich kann wegen der Hundehaltung abmahnen und wenn er nicht abgeschafft wird abmahnen. Danach ist auch eine Kündigung rechtens.

  • varsha
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Hallo, hast du die Mieterin mal persönlich angesprochen? Und wenn ja, replaced into conflict ihre Antwort? Sollte kein vernünftiges Gespräch möglich sein, würde ich den Kot aufsammeln und ihr intestine ausgebreitet vor die Haustüre legen. Damit sie merkt, dass sie nicht alleine in dem Haus wohnt. Das Ordnungsamt wird wohl kaum in Aktion treten, da es sich um nicht öffentliche Plätze handelt. whats up, selbst ich sammel die Sche... meiner Hunde im EIGENEN Garten ein. Ich finde es eklig und es stinkt. Solchen Leuten kannst du nur mit geeigneten Mitteln kommen, wenn sie nicht einsichtig sind. Unverschämt sowas.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    "Im Mietvertrag steht, Tierhaltung nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt."

    Wenn es wirklich nur so im Mietvertrag steht, kann sie gar nix machen, da dieses auch Kleintierhaltung beträfe, was nicht zulässig ist. So ist die gesamte Passage nichtig!

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