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feelflows fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann ich im Geschäft einen Schokoladenweihnachtsmann reklamieren, den ich zu hause komplett aufgegessen habe?

Er hat mir wirklich nicht geschmeckt, der Hunger hat ihn rein getrieben! Kann ich mein Geld trotzdem zurückverlangen? Wie sieht die Rechtslage aus? Dieser Weihnachtsmann hat sozusagen meinen Gaumen beleidigt...

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kann höchstens funktionieren wenn

    du bei der Reklamation grün im Gesicht bist!

    Wenn du S E H R grün im Gesicht bist!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Antwort: Selbstverständlich kannst Du reklamieren! Du kannst auch das Geld zurückverlangen.

    Allerdings garantiere ich Dir, dass Dich das Geschäft auslacht und nichts bezahlt. Die Rechtslage ist absolut klar - nur wenn Du beim ersten Bissen einen unüblichen Geschmack festgestellt hättest, hättest Du Mängelrechte geltend machen können unter Vorlage des Restes.

  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    geh´ zum arzt und lass´ dir eine lebensmittelvergiftung diagnostizieren, die auf besagten weihnachtsmann zurückzuführen ist.

    dann dürfte das umtauschen kein problem mehr sein....;-))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sonder ihn wieder aus und nimm ihn in einer Plastiktüte mit.

    Schließlich musst die Ware ja 'umgetauscht' werden. Ohne Ware kein Geld zurück :)...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    gegessen ist gegessen .Ware die nicht mehr vorhanden ist , kannst du nicht mehr reklamieren. Dann würde ich ja auch sämtliche Lebensmittel reklamieren.

    mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hättest nicht so gierig sein dürfen,und das ganze Beweisstück nicht auf futtern sollen wer soll denn jetzt glauben das es nicht geschmeckt hat wenn nicht mal der Verkäufer abbeißen darf um sich zu überzeugen.:))))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde sogar noch weitergehen, du könntest das Geschäft auf Schmerzensgeld verklagen, denn sicherlich hast du nach dem Verzehr enorme Magenkrämpfe bekommen. Stimmts?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    selber schuld, wenn du den armen kerl einfach aufisst. tztztz

    lol

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein,Du musst es ja zumindest durch ein kleines Reststück beweisen.Das Stück müsstest Du zu der Herstellungsfirma schicken,nicht zu dem Geschäft,wo Du es gekauft hast,und da würde man Dir sicher Ersatz schicken.Da aber so viel Unfug betrieben wird,wird man sich auf Dein Wort nicht verlassen.Denke mal,das machen 100Leute.Verstehst Du?Und mal unter uns-so mies kann er nicht gewesen sein,wenn Du ihn gegessen hast.Alles Gute!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sagen kannst du es schon, nur so wird das nichts. Hättest du nach dem ersten reinbeissen aufgehört hätte man was machen können, aber so ist der Anstoß deiner Protestes im wahrsten Sinne des Wortes durch den Magen verschwunden.

    Du kannst so laut protestieren wie du willst, du bekommst nichts mehr dafür.

    gruß

    Franky

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