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Zu hohe Lastschrift eingezogen. Kann man so jemand irgendwo anzeigen?
Hallo. Ich habe einen Vertrag abgeschlossen und die haben mir mehr abgebucht als Vereinbart und ich unterschrieben habe. Ich möchte zwar nicht wirklich gegen die vorgehen aber ich würde gerne wissen ob die das wirklich machen dürfen ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
@Quacksalber Du gehst in einen Fitnessclub und schließt da einen Vertrag ab. Die wo es Abschließt schreibt dir in den Vertag 56€. Wie würdest du es finden wenn die dir dann 75€ abbuchen. Solche Antworten wie deine helfen wirklich nicht weiter.
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
wenn die das Geld eingezogen haben und nicht du überwiesen hast, kannst du das Geld zurückholen. Musst nur bei deiner Bank Bescheid sagen, entweder per Telefonbanking oder du gehst persönlich hin. Gründe brauchst du nicht anzugeben. Die Frist ist, glaube ich, 6 Wochen normalerweise, aber wegen dem Datenklau in letzter Zeit wurde sie sogar verlängert.
Außerdem würde ich einen Brief schreiben, worin du deinem Vertragspartner erklärst warum du das Geld zurückgeholt hast und dass du damit nicht einverstanden warst, weil die Summe höher als vertraglich vereinbart war.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du kannst die Lastschrift zurück geben. Das wird für die Firma teuer.
- Kölner-GhandiLv 4vor 1 Jahrzehnt
lese deine Vertrag genau durch auch klein geschriebenen.
Lege widerspruch ein.
Einen Vertrag kann man auch Anfeschten.
Vergiß die Anwälte, sie sind meistens Halzabschneider.
gehe lieber zu Verbraucherzentralle und lass Dich dort beraten.
wenn sie zu unrecht Geld abgezockt haben, du kannst bei deine Bank wiederrufen. und Einzugermächtigung widerufen. schaue nach BGB
- vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich ist schon alles gesagt, doch...
Vorsicht mit Rückbuchung! denn das kostet Gebühren und zwar
rechtmäßig.
Zuerst Abmahnen mit Begründung und kurze Frist setzen.
6 Wochen Rückbuchungsfrist stimmt.
Wenn keine Antwort kommt, dann Bank verständigen.
Frage: was für ein Vertrag war das? über Internet, Haustür, telefonisch
oder Versicherung?
Abbuchung muss man ja erst mit eigener Unterschrift erlauben.
Hattest Du Rücktrittsrecht (14 Tage), bzw. die Belehrung dazu.
Deine Frage ist leider sehr dürftig, dementsprechend fällt auch die
Antwort aus.
mlG AK