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Ist Polizeiflucht erlaubt?
Beispiele:
1)Man fährt auf dem Fahrrad ohne Lícht und wird angehalten. Flucht in eine Seitengasse. - Legal?
2) Man führt eine nicht legale Waffe (z.B. Balisong) und ist minderjährig. PolizeI sieht entdeckt sie. Flucht legal?
3) Man ist 16 Jahre alt und bleibt nach 0:00 draußen. Polizei verfolgt einen. Flucht legal?
Ich habe mal gelesen, dass die Flcuht vor der Polizei erlaubt sei, sofern man dabei nicht gegen die StVo verstößt.
Könnt Ihr mir Gegenbeispiele nennen?
Danke!
8 Antworten
- KwazuluLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich, dass sich niemand freiwillig ans Messer liefern muss.
Flucht vor der Polizei ist also grundsätzlich erlaubt.
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die auf der Flucht begangen werden, können jedoch natürlich verfolgt werden.
Wer auf der Flucht vor der Polizei jemanden niederschlägt, kann nicht für die Flucht, wohl aber für die Körperverletzung belangt werden.
Im Straßenverkehrsrecht gibt ist jedoch eine Besonderheit: Der Tatbestandskatalog sieht die Ordnungswidrigkeit "Mißachten von Haltezeichen durch Polizeibeamte" vor.
Eine Mißachtung zieht ein Bußgeld von idR 50 Euro nebst drei Punkten nach sich.
Dabei wird aber eben auch nur die Mißachtung des Haltezeichens, nicht aber die Flucht selbst befolgt.
So ergibt sich also für alle Deine Fallkonstellationen:
Wenn mit einem Fahrzeug geflüchtet wird, ist das Verhalten ordnugswidrig gem. § 36 Abs. 1, 3 StVO, aber nicht strafbar.
Ansonsten wird die Flucht selbst nicht geahndet, wohl aber Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die während der Flucht begangen werden.
mfG
Kwazulu
Nachtrag: Aus den gleichen Grundsätzen stimmt es tatsächlich (wurde oben angesprochen), dass ein Gefängnisausbruch an sich nicht strafbar ist. Aber auch hier gilt, dass dabei begangene Straftaten verfolgt werden.
Wer bei der Flucht aus dem Gefängnis einen JVA-Beamten niederschlägt, wird nicht wegen der Flucht, wohl aber wegen der KV bestraft.
- vor 1 Jahrzehnt
Du musst dir mal überlegen, in welche Richtung diese ganze Fragerei zielt. Früher oder später, wenn du es ausprobierst, wirst du Ãrger mit ihnen bekommen.
Das ist doch Rumwinderei, unter den und den Umständen ist Flucht erlaubt... ja, toll.
Mir hat auch mal n´ Kumpel erzählt, wenn der Polizist die Mütze nicht auf hat, wäre er nicht im Dienst. So geht das los. 1 Jahr später haben sie ihn mit nem´ illegalen Zweirad angehalten. Da wusste er dann was im Dienst ist.
Ich vermute daher, dass die Antworten nur sein können:
1) Nein
2) Nein
3) Nein
Mit kaputtem Licht würde ich vielleicht auch nach einer Fluchtmöglichkeit Ausschau halten, aber die VerhältnismäÃigkeit muss gegeben sein. Wenn du dabei einen Unfall baust - sehr schlecht gelaufen. Dann doch lieber 20 Euro zahlen.
@Kwazulu: Interessant. Ich ahnte, dass es da Möglichkeiten gibt. Aber wenn 16jährige das ausprobieren geht´s wohl eher nach hinten los. Trotzdem: Gut zu wissen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Antworten:
1) Ist strafbar, da Verstoà gegen § 36 IV StVO:
Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschlieÃlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
2) Nein, diese Flucht ist nicht strafbar, nach dem "nemo tenetur ipsum accusare" prinzip.
Jedoch wird man dich dann mit Gewalt festnehmen und auch fesseln!
3) Antwort wie 2)
Quelle(n): Mein eigenes Wissen. StraÃenverkehrsordnung. - vor 1 Jahrzehnt
Das is illegal!
Ich bin mal mit meinem Kumpel auf den Bahnschienen entlanggegangen! Dann haben die uns angehalten! Wir mussten sagen wo wir wohnen! Als der Bulle was in seinem Wagen schauen wollte sind wa abgehauen! Als wir nach Hause kamen standen die schon da und haben mit unsren Eltern gequatscht! Wir haben ziemlich ärger bekommen! Wir hatten glück das wa noch minderjährig waren!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was ist dann mit "Widerstand gegen die Staatsgewalt"?
Aber ich habe auch gelesen, dass es für Häftlinge legal sei, aus dem Gefängnis zu fliehen oder zu versuchen zu fliehen - sie dürften dafür nicht extra bestraft werden, weil der Freiheitsdrang normal und menschlich sei - Freiheit ist ja sonst auch ein Grundrecht- und weil es Aufgabe der Justizvollzugsbeamten sei, sie gefangen zu halten.
- Aber ob das auch für die Situation Polizei/Verdächtigte/Festnahme gilt? Nur, was ist, wenn man nicht erkennen kann, dass sie echte Uniformen tragen, oder wenn sie sich nicht ausweisen können?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ist alles vielleicht spannend aber nicht legal.
Widerstand gegen die Staatsgewalt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Als jugendlicher Krimineller braucht man solche Antworten nicht mehr! die hat man dann doch selbst.
- vor 1 Jahrzehnt
das ist alles illegal.
damit könntest du sogar alles verschimmern und bekommst ne schlimmere strafe. also bleib da sonst riskierst du es vorbestraft zu sein und dann hast erhebliche probleme nen job zu finden wweil chefs oft nen führungszeugnis sehen wollen . mein tip : lass es!