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jokurt fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gibt es das Recht den Durchgang durch das treppenhaus zu verbieten?

Also, ich möchte wissen ob das geht das in einem haus in dem drei Parteien wohnen (A=EG B=1 ,OG ,C= DG) Mieter B Mieter C untersagen darf das ihn Leute mit Hunden besuchen?

Kann Mieter B das vom Vermieter verlangen, ein entsprechendes Verbot auszusprechen?

Update:

Also, MIR soll Besuch verboten werden und zwas vorrangig der von Menschen mit Hunden. Die unter mir wohnenede nachbarin hat wohl eine Hundeallergie und aufgrund dessen ist mir mitgeteilt wordebn das be einem erneuten besuch mit Hund erheblicher Ärger auf mich wartet.

Mir selbst würde es im traum nicht einfallen einem nachbarn den besuch zu verbieten.

11 Antworten

Bewertung
  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Vermieter kann Besuche nur mit triftigem Grund verbieten.

    Gründe in deinem Fall wären z.B.

    - Besucher belästigt o. bedroht Hausbewohner o. greift sie tätlich an

    - Fremde Hunde greifen Hausbewohner an o. "stellen" sie

    - Besucher u. Hunde lärmen während Ruhezeiten im Treppenhaus

    Die Verstöße, die zum Besuchsverbot geführt haben, müssen im Bestreitensfall beweisbar sein und einer gerichtlichen Untersuchung standhalten.

    Besuchsvebote können per einstweiliger Verfügung bis zur gerichtlichen Entscheidung aufgehoben werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein der spinnt wohl der Vermieter kann das 19 mal aussprechen schitegal

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Danke für den Humor zu der frühen Stunde.

    Und wenn es regnet oder stürmt, dürfen B und C das Haus nicht betreten, damit A nicht den Schmutz vor der Wohnungstür hat...

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, sowas würde vor Gericht niemals standhalten.

    LG Porky ;)

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, ist völlig unmöglich - so ein Verbot hätte vor keinem Gericht eine Chance, auch nur ansatzweise gebilligt zu werden. Vergiss es!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wegen euch Erbsenzählern haben wir soviel Juristen im Land, die alles und jeden Pfurz gerichtlich und rechtssicher geklärt haben wollen!!!!!!

    Was das allein Geld kostet! Unser aller Geld!!!!

    Zieh einfach weg oder kauf dir ne andere Bude!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Einzige, der das ggf. verhängen kann, wäre der VERMIETER, wenn der Hausfiriede oder die Hausordnung ernsthaft gefährdet ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Besuche können nicht verboten werden. Er kann nur dafür sorgen, dass der Mieter C keinen Hund halten darf, wenn er eine Allergie vorweisen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaube kaum, das du dir verbieten lassen musst, wer dich besucht.

    Auch wenn es heisst, das Tiere im Haus zu halten verboten ist, kannst du doch von Tierhaltern besucht werden.

    Du kannst Spiesser in deiner Umgebung haben, die wünscht man sich nicht neben seinem Grab.

    Wenn du ihn nicht mit in deine Wohnung nehmen darfst, binde den Hund doch vor der Wohnungstür von Nachbar B an.und beobachte das Treiben....

    Wird bestimmt lustig.

    Ich würde mal genau auf die Worte hören,die Mieter B sagt.

    z.B. "Hunde dürfen nicht durchs Treppenhaus laufen.."

    Dann würde ich den Hund hochtragen...Oder so ähnlich..

    Da könnten mir so einige "Missetaten " einfallen, die den Mieter B direkt auf die Palme bringen würden.

    Der Vermieter darf dir den Besuch nicht verbieten.

    Als Besuch wird bezeichnet, wer nicht länger als 3 Monate bei dir in der Wohnung lebt.

    Also selbst wenn im Mietvertrag steht, das Tierhaltung verboten ist, kannst du den Hund deines Freundes bis zu 3 Monaten bei dir aufnehmen.

    Eben als Gast.

  • hajokl
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wieder so ein Vermieter ,der meint er hätte die

    rechtliche Herrschaft gepachtet.

    Solche Leute sollten bevor sie das Vermietungsrecht bekommen,einen Kursus in menschenrechte nachweisen.

    Gruß hajokl .

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