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Joachim L fragte in Gesellschaft & KulturEtikette · vor 1 Jahrzehnt

Ist es strafbar vermummt in ein Geschäft zu gehen?

Ist es strafbar wenn ich mit einer "Bankräubermütze" in ein Geschäft oder eine Bank gehe?

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In ein Geschäft erstmal nicht... aber man wird dich wohl freundlich zum Ausgang bitten... bzw. dass du deine Kopfbedeckung abnimmst.

    In eine Bank schon - da ausdrücklich am Eingang auf das Verbot einer "Vermummung" hingewisen wird... und sobald du den Raum betrittst wohl einer den Alarmknopf zur Polizei drückt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein.

    Aber vermutlich hättest du gern nähere Bekanntschaft mit ein paar netten Polizisten, die sicher bald herbeigerufen werden.

    Anschließend freundliche Durchsuchung auf einem gemütlichen Polizeirevier mit Kaffee und Kuchen.

    Deine Daten kannst du ihnen dann auch gleich da lassen.

    P.S. Es soll übrigens unbeteiligte Bürger geben, die dich evtl. mit Gewalt überwältigen wollen. Wahrscheinlich suchst du nähere Kontakte ... lol

  • vor 1 Jahrzehnt

    a) es ist nicht strafbar, vermummt in ein Geschäft zu gehen. Aber Blödsinn! Außer zur Karnevalszeit im Rheinland - dann ist es tolerierter Blödsinn.

    b) es ist nur dann strafbar, vermummt in eine Bank zu gehen, wenn man zusätzlich mit einer Waffe in der Hand den Kassenraum betritt. Das ist dann krimineller Blödsinn.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    in diesem unserem lande ist es verboten eine furz im dunklen zu riechen ... also was fragst du dann noch ... die würden dich glatt erschiessen bei der mütze oder hast du etwa zweifel ? und 90% der bevölkerung würde ihnen recht geben und dich einen idioten schimpfen ... eben weil du eine mütze getragen hast die man nicht tragen sollte

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, es könnte Dir im besten Fall als öffentlichger Unfug angelastet werden. Du versetzt damit die Mitmenschen in Angst und Schrecken.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Strafbar vielleicht nicht, aber es erregt Misstrauen.

    Muss man schon einen guten Grund für haben. Hast du den??

  • vor 1 Jahrzehnt

    das vermummungsverbot gilt nur auf versammlungen, also ist es wahrscheinlich nicht strafbar.

    aber stell dich drauf ein, dass man den sicherheitsdienst und die polizei verständigt. und ladenverbot gibts bestimmt auch.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh halt in das Kloster, Krankenhaus oder in einen türkischen Laden.

    Da findest Du viele davon.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Strafbar wohl nicht aber ob es gut ist, so in eine Bank zu gehen bezweifel ich doch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nö, sonst müsste man ja auch Schminke verbieten...

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