Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wann zahlt die Versicherung die Wiederbeschaffung nach unverschuldetem PKW-Totalschaden?
Hallo
Der Wagen meiner Freundin wurde nach einem nicht von ihr verursachten Unfall als wirtschaftlicher Totalschaden begutachtet mit einem Wierderbeschaffungswert von 6200 € und einem Restwert von 2000 €. Es gibt auch schon einen Kaufinteressenten. Die Versicherng würde also 6200-2000 € + Mietwagen, Nutzungsausfall, Aufwandpauschale, Arztkosten, etc. zahlen.
Meine Frage ist: Zahlt die Versicherung den vollen Betrag aus, und holt sich die 2000 € Restwert von der Werkstatt wieder? Und wann zahlt die Versicherung die 6200 €(-2000€) aus? Erst nach Wiederzulassung eines neuen Fahrzeugs, oder schon vorher? Ich könnte schon kurzfristig 6000 € locker machen, aber fände es sehr ungerecht nach einem nichtverschuldeten Unfall Vorkasse leisten zu müssen.
Was ist eigentlich bei Unstimmigkeiten bzgl. der Schuldfrage? Im Moment scheinen sich die beiden anderen Unfallbeteligten bzw. deren Versicherungen gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben zu wollen!
Ich hoffe auf klärende Beiträge, besten Dank im Voraus!
8 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also normalerweise ist es so, dass die gegnerische Versicherung (sofern alles geklärt ist) Deiner Freundin entweder die 6.200 EUR auszahlt und der Schrott ins Eigentum der Versicherung übergeht. D.h. die Versicherung verkauft den Schrott für 2.000 EUR und hat letztlich 4.200 EUR bezahlt.
Die andere Möglichkeit ist, ihr verkauft den Schrott und bekommt von der Versicherung die 6.200 abzüglich des verkauften Schrotts (Restwert).
Was schneller ist, dass kann ich Euch nicht sagen.
- vor 1 Jahrzehnt
Mein Auto war auch Totalschaden, auch unverschuldet. Ich brauchte dringend ein neues, Versicherung hat trotz Vollkasko erst nach ungefähr einem halben Jahr bezahlt, nachdem ich einen Anwalt eingeschaltet hatte. Ich muÃte einen Zwischenkredit aufnehmen.Wenn sie Geld wollen, dann sind sie ganz schnell da, aber wenn sie zahlen sollen, dann ist Zeit genug.
- You Know WhoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das hört sich nach potenziellen Problemen an. Wenn klar ist, dass Deine Freundin keine Schuld hat - sofort zum Fachanwalt. Wenn Ihr keinen kennt, erkundigt Euch bei der nächsten Anwaltskammer, Verbraucherzentrale oder dem ADAC. Wenn Deine Freundin im ADAC ist bekommt Sie evtl. die erste Beratung sogar umsonst.
Den Anwalt müssen in jedem Fall die gegnerischen Versicherungen bezahlen, wenn sie keine Schuld hat, und der kann auch den nötigen Druck machen. Sonst werden die Versicherugnen evtl. versuchen, sich möglichst rauszuwinden.
- fuchsLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Versicherung hat den Fall noch nicht ab geschlossen meistens streiten sich undder einander
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn Dein Auto einen Totalschaden hat
- Charlie_HLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich gehe mal davon aus, dass ein KFZ-Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ein Gutachten erstellt hat. Hierbei hat sich dann ergeben, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und dass die Anschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs 6.200 € kosten dürfte.
Gleichzeitig hat der Sachverständige einen Anbieter ermittelt, der für das Schrottfahrzeug noch 2.000 € bietet. Entsprechendes wird die Versicherung Deiner Freundin mitgeteilt haben und auch die Anschrift des Aufkäufers. Hier sollte Deine Freundin anrufen, wenn das Fz. von dem Aufkäufer abgeholt werden soll. Die Versicherung wird dann den Restwert auszahlen ( 4.000 € ) und der Händler 2.000 €. Ihr solltet unter der von der Versicherung angegebenen SchadenNr. Kontakt zu dem dortigen Sachbearbeiter aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Auch dannl, wenn Ihr das Fz. selbst besser verkaufen könnt.Ãblicherweise wird zuegig reguliert, sobald die Schuldfrage eindeutig ist. GruÃ
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
"Im Moment scheinen sich die beiden anderen Unfallbeteligten bzw. deren Versicherungen gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben zu wollen!" Dieser Part wird das Problem sein, denn wenn solche Fragen geklärt sind zahlen die Versicherungen schon zeitnah aus. Kloppen die sich jetzt aber wird das leider so mit auf deinem Rücken, oder eher dem deiner Freundin ausgetragen und das kann dauern.
- hajoklLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nach vollständiger Klärung des Sachverhaltes.
Wenn die Versicherung den Schaden beglichen hat
ist sie auch Eigentümer des Schrottfahzeuges und kann somit das Fahrzeug nur selbst veräussern.
Da habt ihr keine Verkaufsmöglichkeit.
Gruà hajokl .