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Ärztliches Gutachten vom Arbeitsamt?

Was genau passiert da?

Ich habe keine körperliche Krankheit sondern eine Persönlichkeitsstörung.

Muss man da nicht eigentlich zum psychologischen Dienst?

Inwieweit stellt das Arbeitsamt Kranheiten fest, oder "arbeitet" es gegen den Patienten bzw Kunden?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Diese Untersuchung ist notwendig, damit die Arbeitsagentur feststellen kann, ob du als Arbeitnehmer vermittelbar bist (d.h., ob du mehr als 15 Std. pro Woche dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst) oder ob du aufgrund deiner Krankheit in deiner Arbeitsfähigkeit so sehr eingeschränkt bist, dass man dich nicht vermitteln kann.

    Das hat dann zur Folge, dass du grds. keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hast. Bedeutet aber nicht, dass du keine Leistungen mehr erhälst. Liegen die Ergebnisse vor (von dem Gutachten kannst du dir eine Kopie anfordern!) entscheidet die Arbeitsagentur, ob für dich vielleicht eine medizinische Rehabilitation (=Kur) oder in Zusammenarbeit mit der Rentenversicherung eine Leistung zur Teilhabe (=Umschulung) in Betracht kommt, um deine Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen.

    Aber in jedem Fall musst du zum Gutachter gehen, weil du den gesetzlichen Mitwirkungspflichten (§§60-62 SGB I) nachkommen musst.

    Keine Angst, das ist alles nur halb so schlimm! Beim Psychologen beschränkt sich die Untersuchung auf die Beantwortung vieler, vieler, vieler Fragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich muss Orlando zustimmen - das hört sich ganz so an, als ob die einfach nur entweder eine Arbeitsfähigkeit deinerseits belegen wollen ( und dann knüppeln die dich in jeden scheiß Job ) oder aber definitiv eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und damit dein -aus- bescheinigen wollen - dann könnten die dich nämlich ruck zuck an die Sozialbehörde weiterreichen, weil du ja nicht vermittelbar bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst!

    Sprich unbedingt mit deinem behandelnden Arzt - der kann dich beraten, denn was man wissen muss ( und welcher Laie weiß das schon ) ist, dass du Anspruch auf eine unabhängige Untersuchungsbehörde ( Amtsarzt der Krankenkassen / Amtsarzt des Gesundheitsamtes ) hast - der Arzt des Arbeitsamtes würde dir das nicht bestätigen - aber der soll doch echt nur gucken, ob du noch was taugst oder verschrottet werden kannst!

  • vor 1 Jahrzehnt

    du hast sicher eine Vorladung zum med. Dienst bekommen.

    Diesen mußt du wahrnehmen da ansonsten die Leistungen gekürzt werden.

    Dort wird festgestellt ob du arbeitsfähig bist ja/nein

    Außerdem wollen die noch die Stellungnahme deiner behandelten Ärzte.

    meist schicken die dich dann zum psych. Dienst

    Der Sachbearbeiter kann dich nicht zum psych, Dienst schicken, das geht über seine Befugnisse.

    Einspruch gegen die Entscheidung kannst du immer machen, doch hin musste.

    Wenn man Krank ist, sollte das kein Problem darstellen.

    Quelle(n): eig. Erfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    by magarit... Du bist gemeldet, vielleicht kapierst Du es so.

    "TM"

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Beantworte keine Fragen lass dich erst aufklären ob alles was du sagst gegen dich verwendet werden darf.Die Ärzte arbeiten für das Arbeitsamt und somit sind sie deine Gegner wenn es zu einer Klage kommt.Was soll da eigentlich festgestellt werden ob du allgemein noch arbeiten kannst oder ob du psychisch gestört bist?Das ist sehr wichtig.Bitte gebe keinen Auskünfte und konsultiere sofort einen Anwalt.Wenn du dir keinen leisten kannst gibt es Kostenbeihlife.Sehr wichtig!!!BEANTWORTE KEINE FRAGEN DIE GEGEN DICH VERWENDET WERDEN DÜRFEN.Schaue ob sie ein Diktiergeräte benutzen,sie werden sich darauf hinweisen das es an ist aber nicht das alles was du sagst gegen dich verwendet werden kann.Ich spreche da aus eigener Erfahrung und auch klagen mit Erfolg.Melde dich bei mir bitte.Es arbeitet immer gegen dich da festgestellt werden muss wie weit du im Recht bist,also keine Antworten sage das du die Aussage verweigerst weil es dein Recht ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Arbeitsamt stellt keine Krankheiten fest!

    Dazu gibt es Mediziner!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ein ärztliches gutachten gibt es nur beim arbeitsamt. zum psychologischen dienst solltest du gehen, wenn du es für wichtig hälst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Ja, du musst vom Amt aus zu einem Psychologen und er wird dann

    mit dir reden wie es dir geht und warum du nicht Arbeiten kann.

    Liebe Grüße

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da musste ich auch hin. Der stellt dir Fragen und prüft evtl. noch oberflächlich, ob vielleicht auch was körperliches los ist. Bei mir hat er dazu nur den Rücken abgetastet, ob der besonders schief ist;) (isser nicht:)

    Du musst bestimmt Atteste mitbringen! Der Termin dauert meistens nicht lange, aber "mein" Amtsarzt war ziemlich unfreundlich. Es soll wahrscheinlich festgestellt werden, ob du erwerbs(un)fähig bist.

    Tschau!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also müssen tust du hier in diesem Land schon mal gar nichts. Das einzige wo du eine Pflicht bei einer Vorladung hast ist vor Gericht, ansonsten kann dich vorladen wer will, du musst nicht hin! Wenn du allerdings etwas willst, ich denke mal in dem Fall Leistungen vom Amt, hat ein nicht Erscheinen die Konsequenz das du kein Geld mehr bekommst, allerdings muss dir das nachgewiesen werden. Es stimmt auch das du keine Pflicht zur Aufklärung hast, du kannst alles verweigern, auch jede Untersuchung. Aber wie bereits gesagt hat das meist negative Konsequenzen für dich. Ich würde hin gehen, das unterstreicht deinen guten Willen, aber verweigere jegliche Blutabnahme oder sonstige Untersuchungen deines "inneren". Lass dich evtl. abtasten und Blutdruck messen, darüber hinaus geht dein Krankheitsbild niemanden etwas an, sie dürfen zwar über den Amtsarzt deinen Gesundheitszustand abfragen, nicht jedoch was für Krankheiten du hast, lediglich das du was hast. Und vergiss dabei nicht, du musst nichts machen was dir nicht gefällt, wenn du mit der Konsequenz leben kannst.

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