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Wer hat eigentlich damals die Pendlerpauschale abgeschafft ?
Wenn ich heute die Zeitung lese und Nachrichten höre, will es wie bei Kindern, niemand gewesen sein.
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Grinsekanzler Schröder wollte seinen Laden sanieren und die Merkwürden-Merkel hat das blindweg (wie sonst?) weitergeführt. Und nun hat sie die Stirn, diese gemeinsame Pleite als Geschenk an die Wähler zu deklarieren.... Honnie hätte es nicht wirklich besser gekonnt!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die grosse Koalition hat 2005 den Beschluà gefasst ,
die Pendlerpauschale zu kürzen ( 0,3 Euro ab den 21.Kilometer )
Zu diesem Zeitpunkt war Hans Eichel der Finanzminister der BRD .
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dieselben, die wir gewählt haben und die uns nun die Beibehaltung per Beschluss des Verfassungsgerichtes als IHRE MaÃnahme gegen die Wirtschaftskrise verkaufen wollen.
- Nur ich LöwLv 6vor 1 Jahrzehnt
DAS VOLK
Wer denn sonst...
Wir-Ihr-Alle Wähler-die gewählt haben....
Ich auch-Leider...
Quelle(n): LG-WS - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Karlchen *Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Die regierenden und auch Frau Merkel.
CDU/CSU usw. vor einigen Wochen konnte man noch ganz andere Töne hören, aber sicher kann sich die Regierung daran nicht mehr erinnern.
- loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die groÃe Koalition; aber ich weià nicht mehr ob Steinbrück oder Merkel der treibende Keil war(en).
mfG gw38
- hajoklLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn ich mich richtig erinnere, war das nicht der
verkappte Lehrer? die taube Eichel?
Der wollte doch Deutschland kaputt sparen.
Na ja, die Gerechtigkeit hat doch gesiegt.
Gruà hajokl.
- x=yLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das gilt auch für das Steueränderungs-gesetz 2007, das mit den Stimmen derKoalition gegen die Opposition be-schlossen wurde. VerfassungsrechtlicheBedenken wurden in der vorausgegan-genen Sachverständigenanhörung imFinanzausschuss des Bundestags ins-besondere gegen den Zuschlag auf dieEinkommensteuer von Spitzenverdie-nern (Reichensteuer) geäuÃert, da Ge-winneinkünfte davon bis 2008 befreitsind. Die unterschiedliche Behandlungvon Gewinn- und Ãberschusseinkünf-ten sei ebenso verfassungswidrig wieder Wegfall der Pendlerpauschale biszum 20. Kilometer; dies verletze dasvom Bundesverfassungsgericht gefor-derte objektive Nettoprinzip bei der Er-mittlung der Bemessungsgrundlage.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
also ich war es wirklich nicht!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rot-Grün unter Schröder.
Allerdings bedurfte das nach geltender Verfassung der Zustimmung des Bundesrates und der Bundesversammlung.
Und da sassen sie alle drin.
Ist ja auch komfortabel, Dienstautos im Namen der Regierung fahren zu lassen, selber nicht bezahlen zu müssen und somit hervorragend auf "Werbungskosten" in der Einkommensteuererklärung verzichten zu können.
Quelle(n): Reine Gedächtnisleistung.