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wurde von der polizei angehlaten wichtigi!!!?
so meine frage : ich hab am roller eine doppeloptik drinn mit einer blauen verspiegelten halogenlampe is das erlaubt oder nich ??
6 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt seit einiger Zeit eine "Beleuchtungsverordnung", natürlich unendlich kompliziert(juristische Beamte). Man kann verkürzt sagen, das alle "verkehrstechnisch belegten" Farben verboten sind. Also rot+grün+gelb wg Ampel, blau wg polizei usw.. Aus diesem Grunde sind auch die neckischen Weihnachtsbäume an der Windschutzscheibe verboten, ebenso die früher häufig gesehenen blauen Innenraumbeleuchtungen. Also wohl auch Deinblaues licht.
Quelle(n): Berufsfahrer, ca 150tsd per anno - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das dürfte auf die Papiere ankommen.Wenn diese Beleuchtung eingetragen ist, ist sie auch erlaubt.
- KathaLv 5vor 1 Jahrzehnt
wenn du von der polizei angehalten wurdest, dann wird sie dir schon gesgat haben ob es erlaubt ist oder nicht
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das werden die dir doch gesagt haben??Wenn sie dich deswegen angehalten haben?
- TamaraLv 5vor 1 Jahrzehnt
Erstens müssen Dir die Polizisten gesagt haben, warum sie Dich angehalten haben.
Und zweitens ist eine blau verspiegelte Halogenlampe nicht erlaubt. Auf deutschen Strassen dürfen nur klare Halogenlampen verwendet werden. Das hat etwas mit der Verkehrssicherheit zu tun, da klare Lampen heller und weiter leuchten als farbige.