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E-Nummer, TÜV Gutachten/Eintragung erforderlich ?

Hallo, habe Scheinwerfer mit E-Nummer.

Müssen diese vom Tüv abgesegnet werden ? Teilegutachten oder sowas ?

Laut Wikipedia ist sowas nicht erforderlich, mir wurde aber geraten vorm TÜV meine alten scheinis wieder zu montieren ^^

lg

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn es sich um Serienmäßige Scheinwerfer handelt ,dann nicht.

    Wenn es sich aber um Scheinwerfer aus dem Tuning-Programm handelt und sie keine ABE ,sondern nur ein TÜV-Gutachten haben ,dann musst du sie eintragen lassen.

  • Iroost
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    sobald auf diesen Artikeln,wie zB.Scheinwerfer-Schalldämpfer etc.

    ein E.Prüfzeichen vorhanden ist, sind diese Sachen NICHT !! eintragungspflichtig.Ich weiß zwar,das sich manche Prüfstellen quer stellen,aber dennoch ist eine Eintragung nicht von Nöten.Habe es da auch schon einmal drauf ankommen lassen.

    Artikel mit einem Teilegutachten sind immer eintragungspflichtig !!

    Sie verfügen auch nicht über ein E.Prüfzeichen.

    Selbstverständlich wäre es wesentlich einfacher,wenn man zu den Teilen mit dem E.Prüfzeichen noch zusätzlich eine ABE hätte,aber wie gesagt,das E.Prüfzeichen reicht aus.

    Sollte eigentlich mitlerweile jeder Prüfer mitbekommen haben.

    Gruß Iroost

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ABE ist nötig, richtiges einstellen der Leuchtkegel, und es dürfen keine Scharfkantige Ecken vorhanden sein.

    Aber wenn dir geraten wird wegen der Hauptuntersuchung zurück zu bauen, was stimmt dann nicht mit denen?

    Eine ganz normale Polizeikontrolle genügt um richtig Ärger zu bekommen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Haben die ABE ?

    Nur dann entfällt TÜV Gutachten

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